Solvency II

Alles über die Richtlinie

Per Jahresanfang 2016 wurde das Versicherungsaufsichtsrecht durch die Einführung von Solvency II, einer Richtlinie der Europäischen Union, welche in der Folge in die österreichische Rechtsordnung umgesetzt wurde, grundlegend reformiert. Der rechtliche Rahmen basiert auf drei Säulen.

Die erste Säule beinhaltet die quantitativen Solvenzvorschriften, welche Regelungen zur marktkonformen Bewertung der Aktiva und Passiva umfassen. Der Quotient aus anrechenbaren Eigenmitteln und SCR-Risiken bildet die Solvenzquote, eine der wichtigsten Kennzahlen im Solvency-II-Regulativ. Die DONAU setzt bei der Berechnung auf ein durch die Finanzmarktaufsicht genehmigtes partielles internes Modell, welches die Risikosituation im Unternehmen angemessen abbildet.

Die Eigenkapitalausstattung der DONAU befindet sich auf einem sehr guten und stabilen Niveau, die aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Deckung wird signifikant überstiegen. Nähere Informationen finden Sie im Bericht zur Solvenz und Finanzlage (SFCR), dieser wird jährlich unter Publikationen veröffentlicht.

Die zweite Säule regelt die qualitativen Mindestvoraussetzungen an das Risikomanagement eines Versicherungsunternehmens. Das Governancesystem der DONAU erfüllt alle rechtlichen Vorgaben, es wurden angemessene und transparente Organisationsstrukturen mit klarer Zuweisung und Trennung von Zuständigkeiten eingerichtet.

Die dritte Säule von Solvency II regelt umfangreiche Offenlegungs- und Berichtspflichten, durch diese Punkte soll die Transparenz in der Versicherungswirtschaft erhöht und die Informationsmöglichkeiten erweitert werden. Durch die Harmonisierung der Berichtspflichten werden die durch die Versicherungsunternehmen abgelieferten Informationen vergleichbar und es können Informationsasymmetrien abgebaut werden.