Ihr Anliegen ist uns wichtig
Anregungen, Kritik und Lob – uns ist wichtig, Ihnen erstklassiges Service zu bieten.
Die Ombudsstelle sammelt alle notwendigen Informationen zur Klärung der Beschwerde und meldet diese in verständlicher Sprache an die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer – also Sie.
Eine Erstreaktion auf die Beschwerde erfolgt umgehend, für die Bearbeitung der Beschwerde ist ein angemessener Zeitrahmen (zehn Werktage) vorgesehen. Bei längerer Dauer erhält die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer einen Zwischenbericht und wenn möglich einen Hinweis, wann mit der Enderledigung zu rechnen ist. Sofern die Enderledigung nicht den Forderungen der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers vollständig nachkommt, wird dieser bzw. diesem der Standpunkt der DONAU Versicherung eingehend begründet.
Beschwerden können auch in der Beschwerdestelle über Versicherungsunternehmen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Abteilung III/3, Stubenring 1, 1010 Wien, +43/1/71100/862501 oder 862504, versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at eingebracht werden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. Im Falle von Streitigkeiten haben Verbraucher auch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte, www.verbraucherschlichtung.at, zu wenden. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist freiwillig.