Mit dem Auto in den Sommerurlaub.

Für alle, die nicht unbedingt in die Ferne schweifen, aber dennoch Urlaub abseits von Balkonien und den Dahamas machen möchten, sind Roadtrips eine feine Möglichkeit das eigene Land und die Nachbarschaft zu erkunden. Was es bei Autoreisen in den Urlaub alles zu beachten gibt, welche Vorschriften in den Nachbarländern gelten, wichtige Sicherheitstipps, sowie praktische Urlaubsapps gibt es hier übersichtlich zusammengefasst.

Vor der Abfahrt: Check fürs Auto

Damit auch der Weg zum Ziel möglichst entspannt abläuft, ist es ratsam, 1-2 Wochen vor Urlaubsantritt das Auto einem kleinen Sicherheitscheck zu unterziehen. So bleibt noch genügend Zeit für eventuelle Ausbesserungen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie sich ein Auto von Freund:innen oder innerhalb der Familie ausborgen. Steht in nächster Zeit eventuell ein Service-Termin an? Perfekt! Dann kann man diesen ja einfach vorziehen.

Hier unsere Pkw-Checkliste:

Überprüfen Sie den Reifendruck und passen Sie ihn an die bevorstehende Beladung an. Das macht die Fahrt nicht nur sicherer, sondern spart auch noch Sprit. Die korrekten Werte stehen im Tankdeckel oder in der Bedienungsanleitung. Kontrollieren Sie auch die Profiltiefe (mind.: 1,6 mm).

Kontrollieren Sie, ob die Bremsen gut funktionieren und das Auto gut fährt.

Funktioniert die Beleuchtung, inklusive Scheinwerfer, Blinker- und Bremslichter?

Schauen Sie kurz, ob der Motorölstand nicht zu niedrig ist.

Füllen Sie Kühlflüssigkeit und Scheibenputzmittel nach.

Ist die Pannenhilfe-Ausrüstung vollständig? Brauche ich eventuell Starthilfekabel, ein Abschleppseil, einen Ersatzreifen, einen Wagenheber und ein Werkzeugset?

Ist der Erste-Hilfe-Koffer vollständig und das Haltbarkeitsdatum nicht überschritten? Sind Warnweste und Pannendreieck vorhanden?

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Reisepässe

  • Zulassungsschein

  • Führerscheine (eventuell internationaler Führerschein)

  • Versicherungsdokumente

  • Internationale Versicherungskarte (in manchen Ländern verpflichtend)

  • Unfallberichte

Gibt es geplante Baustellen oder Sperren? Wie ist die Verkehrsprognose? Gibt es alternative Zeiten oder Routen, die ich nützen kann, um Staus zu vermeiden? Welche Rastplätze oder Übernachtungsmöglichkeiten liegen auf dem Weg? Gibt es zwar etwas längere, dafür aber schönere Routen?

  • Europaweiter Notruf: 112

  • Pannenhilfe-Nummer

  • Versicherungshotline

  • Unterkunftsadressen

  • Adressen für Parkhäuser oder bewachte Parkplätze

In jedem Land gelten andere Vorschriften in Bezug auf Kindersitze und die Verwendung von Sicherheitsgurten. Viele Länder haben hier sogar strengere Regeln als Österreich. Überprüfen Sie die Regelungen für Ihr Zielland und finden Sie heraus, wo man sich eventuell hierzu passende Kindersitze ausborgen kann.

Tipps gegen Reiseübelkeit

Für viele Eltern das leidigste Urlaubsthema überhaupt – die Reiseübelkeit. Hier ein paar wirksame und praktische Tipps:

  • Nehmen Sie nicht den ersten Weg, den das Navi vorschlägt, sondern schauen Sie, ob es alternative, nicht ganz so kurvenreiche Routen gibt. Vermeiden Sie Serpentinen und nicht gut ausgebaute Straßen.

  • Planen Sie Ihre Reise so, dass der Mittagsschlaf oder ein Teil des Nachtschlafs im Auto gemacht werden kann.

  • Halten Sie Wechselgewand, genug feuchte und trockene Tücher, sowie einige Plastiksackerl griffbereit im Auto.

  • Machen Sie regelmäßig Pause.

  • Nehmen Sie Kaugummis oder etwas Leichtes zum Knabbern und Kauen mit.

  • Besorgen Sie Akkupressur-Armbänder für Kinder aus der Apotheke.

  • Geben Sie Ihrem Kind, je nach Alter, Ingwer-Wasser, -Tabletten oder -Kaugummis.

Auf welche Regelungen muss ich im Ausland achten?

Andere Länder, andere Richtlinien. Generell sollte man sich über Mitführpflichten (z.B. Warnweste, Pannendreieck, etc.), Tempolimits, Mautregelungen und allgemeine besondere Vorschriften (z.B. Promillegrenzen, Licht am Tag, etc.) im Reiseland informieren.

Als Hilfestellung haben wir hier eine kleine Übersicht für unsere Nachbarländer:

  • Mitführpflichten: Warndreieck, Warnweste für alle Insass:innen (Tragepflicht bei einem Unfall und ungewöhnlichen Stopps auf der Autobahn).

  • Promillegrenze: 0,5‰; 0,0‰ bei einem Führerscheinbesitz kürzer als 3 Jahre.

  • Fahrer von 125cc Motorrädern dürfen nicht auf die Autobahn.

  • Führerscheinneulinge haben für die ersten 3 Jahre strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen (100km/h auf der Autobahn, 90 km/h auf der Schnellstraße)

  • Licht am Tag Pflicht: außerorts für alle Fahrzeuge, innerorts nur für Motorräder und Mopeds

  • Maut: Nach Streckenlänge auf allen Autobahnen. Diese kann beim Verlassen der Autobahn bezahlt werden. Ordnen Sie sich rechtzeitig in der richtigen Spur ein: Weiße Schilder: Barzahlung. Gelbe Schilder: Für Fahrzeuge mit Telepass-Box. Blaue Schilder: Kreditkarte oder Prepaid-Viacard.

  • Kindersicherung: < 9 kg: rückwärtsgerichteter Kindersitz verpflichtend. < 36 kg und < 150 cm: entsprechender, in der EU zugelassener Kindersitz verpflichtend. Bei Mietwagen zu beachten: Für in Italien zugelassene Fahrzeuge müssen Sitze für Kinder bis 4 Jahre mit einem integrierten Alarmsignal ausgestattet sein. Ziel davon ist es, zu verhindern, dass Kinder unbeabsichtigt im Auto zurückgelassen werden.

  • Mitführpflichten: Verbandszeug, Warndreieck (2 für Gespanne), Ersatzlampenset (Ausnahme bei Xenon-, Neonleuchten oder LEDs), Reservereifen oder Reifenpannen-Set

  • Promillegrenze: 0,5‰; 0,0‰ in den ersten 2 Jahren nach Führerscheinausstellung und für Personen unter 21 Jahren.

  • Rettungsgasse: Ja, Regelung wie in Österreich.

  • Licht am Tag: verpflichtend

  • Maut: Autobahnvignette (E-Vignette kann hier erworben werden)

  • Kindersicherung: < 36 kg oder 140 cm: entsprechender, in der EU zugelassener Kindersitz verpflichtend. Auf dem Beifahrersitz sind rückwärtsgerichtete Kindersitze nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt.

  • Ampeln: Bei Gelb muss angehalten werden.

  • Fährt man rückwärts, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.

  • Mitführpflichten: Verbandszeug, Warndreieck. Keine Mitführpflicht für Warnwesten, jedoch Tragepflicht für alle Insass:innen , die das Auto bei einem Unfall oder einer Panne verlassen.

  • Promillegrenze: 0,0‰

  • Rettungsgasse: Ja, Regelung wie in Österreich.

  • Licht am Tag: verpflichtend

  • Maut: Autobahnvignette (E-Vignette kann bei ungarischen Tankstellen oder online erworben werden). Der Beleg muss 1 Jahr lang aufbewahrt werden.

  • Kindersicherung: < 150 cm: entsprechender, in der EU zugelassener Kindersitz verpflichtend. Ab 135 cm genügt auf der Rückbank der Sicherheitsgurt. Auf dem Beifahrersitz sind rückwärtsgerichtete Kindersitze nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt.

  • Das Standlicht muss beim Parken nachts leuchten, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.

  • Keine Toleranzfrist für die Gültigkeit des Pickerls. Rechtlich zwar nicht zulässig, jedoch kommt es hier öfter zu Problemen für Tourist:innen (z.B. Abnahme des Kennzeichens).

  • Mitführpflichten: Reservereifen oder Reparaturset, Verbandszeug, Warndreieck, Warnwesten für alle Insass:innen.

  • Promillegrenze: 0,0‰

  • Rettungsgasse: Ja, Regelung wie in Österreich.

  • Licht am Tag: verpflichtend

  • Maut: Autobahnvignette (Kann an Selbstbedienungsautomaten an der Grenze oder online erworben werden). Der Kaufbeleg sollte aufbewahrt werden.

  • Kindersicherung: < 36 kg: Beförderung auf dem Rücksitz in einem entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Kinder bis 12 Jahre und < 150 cm müssen auf der Rückbank befördert werden.

  • Mitführpflichten: Reservereifen oder Reparaturset, Verbandszeug, Warndreieck, Warnwesten für alle Insass:innen.

  • Promillegrenze: 0,0‰

  • Rettungsgasse: Ja, Regelung wie in Österreich.

  • Licht am Tag: verpflichtend

  • Maut: Autobahnvignette (E-Vignette kann hier erworben werden).

  • Kindersicherung: < 150 cm: entsprechender, in der EU zugelassener Kindersitz verpflichtend. Auf dem Beifahrersitz sind rückwärtsgerichtete Kindersitze nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt.

  • Mitführpflichten: Verbandszeug, Warndreieck, Warnweste.

  • Promillegrenze: 0,5‰; 0,0‰ in den ersten 2 Jahren nach Führerscheinausstellung und für Personen unter 21 Jahren.

  • Licht am Tag: verpflichtend für Motorräder und Mopeds

  • Rettungsgasse: Ja, Regelung wie in Österreich.

  • Kindersicherung: < 150 cm und bis 12 Jahre: entsprechender, in der EU zugelassener Kindersitz verpflichtend. Auf dem Beifahrersitz sind rückwärtsgerichtete Kindersitze nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt.

  • Mitführpflichten: Warndreieck (griffbereit, nicht im Kofferraum).

  • Promillegrenze: 0,5‰; 0,1‰ in den ersten 4 Jahren nach Führerscheinausstellung.

  • Rettungsgasse: Ja, Regelung wie in Österreich.

  • Licht am Tag: verpflichtend

  • Maut: Autobahnvignette (Kann in allen ARBÖ-Prüfzentren oder bei Einreise am Zollamt erworben werden).

  • Kindersicherung: < 150 cm und bis 12 Jahre: entsprechender, in der EU zugelassener Kindersitz verpflichtend. Auf dem Beifahrersitz sind rückwärtsgerichtete Kindersitze nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt.

  • Achtung! Hohe Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen (z.B. 1 Jahr Haft ab 210 km/h).

Für diejenigen, bei denen der Führerschein schon etwas länger zurückliegt, hier eine kurze Auffrischung der wichtigsten Kfz-Vorschriften in Österreich:

  • Mitführpflichten: Warnausstattung (Pannendreieck, Warndreieck und reflektierende Warnweste) und Verbandszeug
  • Promillegrenze: 0,5‰; 0,1‰ aus Probeführerschein-Besitzer:in
  • Licht am Tag: Tagfahrlicht wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend
  • Maut: Autobahnvignette zum Kleben oder als digitale Vignette (Kann bei Tankstellen oder online hier erworben werden)
  • Kindersicherung: <135 cm und bis 14 Jahre: entsprechender Kindersitz verpflichtend. Auf dem Beifahrersitz sind rückwärtsgerichtete Kindersitze nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt.

Streckenmaut in Österreich

Auch in Österreich ist, unabhängig von der Vignettenpflicht, auf gewissen Abschnitten eine Maut zu zahlen.

Tipp: Wer nicht genau weiß, ob er wirklich über mautpflichtige Strecken fahren wird, sich aber trotzdem eventuelle Wartezeiten ersparen will, kann sich vorab für die Digitale Streckenmaut Flex anmelden. So kann man ohne Anhalten einfach auf den grün markierten Spuren durchfahren und zahlt im Nachhinein nur die tatsächlich gefahrenen Strecken.

Unser Spezialgebiet: Versicherungsaspekte bei Autoreisen.

Die Internationale Versicherungskarte

Die ehemalige grüne Karte trägt nun den professionellen Titel Internationale Versicherungskarte und bescheinigt, dass Ihr Fahrzeug versichert ist. Besonders bei Auslandsreisen ist es ratsam diese mitzuführen, da sie bei Kontrollen oder Unfällen als Versicherungsnachweis dient.

In einigen Ländern ist es allerdings verpflichtend diese dabei zu haben. So etwa in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, der Ukraine und Weißrussland.

PS: Für Kund:innen der DONAU kann diese ganz schnell und einfach im Kundenportal oder auf unserer Website angefordert werden.
 

Autos her- oder ausborgen.

Es ist ratsam, der Versicherung im Vorfeld Bescheid zu geben, dass das Auto ausgeliehen wird, um Beitragsnachzahlungen oder eine Vertragsstrafe zu vermeiden.

Außerdem macht es Sinn eine Nutzungsbewilligung mitzuführen. So ist bei einer Kontrolle der Nachweis erbracht, dass Sie auch rechtmäßig mit dem Fahrzeug unterwegs sind.

Hier finden Sie eine entsprechende Vorlage.
 

Werfen Sie einen kritischen Blick auf Ihre Polizze.

Die in der EU verpflichtende Autohaftpflichtversicherung deckt alle bei einem Unfall verursachten Personen- und Sachschäden, mit Ausnahme des Fahrers und des eigenen Autos. Andere Kosten, wie die Reparatur des eigenen Fahrzeugs sind nicht abgedeckt.

Überprüfen Sie daher Ihre Polizze und stocken Sie gegebenenfalls Ihre Leistungen auf. Fragen Sie sich, ob zusätzliche Angebote, wie Pannenhilfe oder Abschleppdienste für Sie sinnvoll sind. (Die DONAU Haftpflichtversicherung bietet beispielsweise eine europaweite Pannenhilfe ab einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro.)

Es kann auch Sinn machen, über eine Insassenversicherung nachzudenken. Diese schützt alle Fahrzeuginsass:innen selbst bei selbstverschuldeten Unfällen, bei denen eben keine Haftpflichtansprüche gelten.
 

Was ist bei einem Unfall zu tun?

  1. Bleiben Sie ruhig und sichern Sie die Unfallstelle ab.
  2. Wenn nötig leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie die Rettung über 112 (europaweit).
  3. Verständigen Sie die Polizei. Je nach Reiseland wenn ein Personenschaden vorliegt oder schon bereits bei reinen Blechschäden.
  4. Tauschen Sie die Daten mit dem/der Unfallgegner:in aus. Und zwar: Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten. Ein von beiden Lenker:innen unterschriebener Europäischer Unfallbericht hilft bei der raschen Schadensabwicklung.
  5. Dokumentieren Sie das Unfallszenario. Zeichnen Sie eine Skizze und fotografieren Sie die Unfallstelle, -spuren und -schäden.
  6. Informieren Sie Ihre Versicherung, unabhängig von der Schuldfrage. Und zwar innerhalb einer Woche.

Unterschreiben Sie keine Formulare oder Unterlagen deren Inhalt Sie nicht verstehen.

App in den Süden!

Und damit Sie sich auch im Urlaub gut zurechtfinden, haben wir hier einige besonders praktische Apps für Sie aufgelistet.

  • Waze Community-Navigationsapp mit aktuellen Hinweisen zu Verkehr, Baustellen, Polizeikontrollen, Blitzer und mehr.
  • Google Übersetzer Mit dieser App können Sie Ihre Kamera einfach auf ein Schild oder Formular richten und die Übersetzung wird direkt am Bildschirm eingeblendet.
  • park4night Diese Camping-App zeigt auch Naturstellplätze an.
  • Flush Findet öffentliche Toiletten in der Nähe.
  • seek Identifiziert Pflanzen, Tiere, Insekten und Pilze mit der Handy-Kamera.
  • Chargemap.com Findet E-Ladestationen in der Nähe.
050 330 330