FAQs zur Kfz-Zulassung

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Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur An-, Ab- oder Ummeldung eines Fahrzeugs übersichtlich dargestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass mit einer Kfz-Anmeldung Kosten in Höhe von etwa EUR 200,– verbunden sind.

Ich will Antworten.

Um ein Auto anzumelden bzw. umzumelden, können Sie jede beliebige österreichische Zulassungsstelle, die sich im politischen Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes befindet, aufsuchen.

Sie benötigen für die Kfz-Zulassung folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)

  • Kaufvertrag bzw. anderer Besitznachweis

  • Gültiges Prüfgutachten für Gebrauchtfahrzeuge

  • Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen

  • Versicherungsbestätigung (Kfz-Haftpflichtversicherung)

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Vollmacht, sofern die Anmeldung in Ihrem Namen durchgeführt wird

Die Gesamtkosten für eine PKW-Zulassung betragen EUR 207,– und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Behördenanteil (gesetzliche Zulassungsgebühr): EUR 119,80

  • Kennzeichentafeln Standard: EUR 23,–

  • Begutachtungsplakette: EUR 2,30

  • Bearbeitungsleistung/Kostenersatz: EUR 60,80

  • Abfrage Zentrales Melderegister: EUR 1,10

Die Gesamtkosten für eine Motorrad-Zulassung betragen EUR 197,– und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Behördenanteil (gesetzliche Zulassungsgebühr): EUR 119,80

  • Kennzeichentafeln Standard: EUR 13,–

  • Begutachtungsplakette: EUR 2,30

  • Bearbeitungsleistung/Kostenersatz: EUR 60,80

  • Abfrage Zentrales Melderegister: EUR 1,10

Sie haben die Möglichkeit, zwischen zwei Optionen für die Zulassung zu wählen: Papier und Karte. Sie können den Antrag für einen Scheckkartenzulassungsschein unabhängig von der Fahrzeugzulassung stellen. Bitte beachten Sie, dass für den Scheckkartenzulassungsschein Kosten anfallen.
Wenn Sie den Scheckkartenzulassungsschein beantragen, erhalten Sie in der Zulassungsstelle sofort eine vorläufige Papier-Version. Innerhalb von zwei Wochen wird Ihnen der Scheckkartenzulassungsschein per Post zugeschickt. Die vorläufige Papier-Version wird mit der Zustellung ungültig. Weitere Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein finden Sie auf der Webseite www.scheckkartenzulassungsschein.at.
Für Autoreisen ins Ausland ist es wichtig, eine internationale Versicherungskarte (ehemals "Grüne Karte") mitzuführen, um den Versicherungsnachweis erbringen zu können.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen für Ihr Fahrzeug wünschen, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen kann gegen eine Gebühr im Verkehrsamt beantragt werden.
Bitte legen Sie bei der Bestellung des Wunschkennzeichens in Ihrer Zulassungsstelle diese Reservierungsbestätigung vor. Beachten Sie, dass das Recht zur Nutzung eines Wunschkennzeichens nach 15 Jahren erlischt. Danach kann es erneut beantragt werden oder Sie können auf ein Standardkennzeichen umsteigen.

Mit einem Wechselkennzeichen haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zu nutzen. Bei dieser Option fallen die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer lediglich für das teuerste Fahrzeug an, in der Regel ist das jenes mit der höchsten Leistung.
Durch den Einsatz eines Wechselkennzeichens können Sie flexibel zwischen den Fahrzeugen wechseln, ohne für jedes einzelne Fahrzeug separate Versicherungen und Steuern zahlen zu müssen. Dadurch ergibt sich eine Kostenersparnis, insbesondere wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen.

Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen

  • Die Fahrzeuge müssen in dieselbe Kategorie fallen (z. B. Krafträder).

  • Das Kennzeichen kann zeitgleich nur auf einem Fahrzeug verwendet werden.

  • Das Kennzeichenformat der hinteren Tafel (1- oder 2-zeilig, Moped- oder Motorradkennzeichen) muss für alle Fahrzeuge gleich sein.

Um ein Auto abzumelden, müssen Sie Ihre Unterlagen bei einer österreichischen Zulassungsstelle vorweisen. Eine Abmeldung ist in jeder österreichischen Zulassungsstelle möglich – unabhängig vom Versicherungsunternehmen, das diese Stelle betreibt.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Abmeldung:

  • Fahrzeugdokumente (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungs­daten­bank)

  • alle Zulassungsscheine

  • alle Kennzeichentafeln

  • amtlichen Lichtbildausweis

  • Vollmacht (wenn Sie nicht selbst in der Zulassungsstelle erscheinen)

Wenn sich Daten, welche in Ihrer Zulassungsbescheinigung festgehalten sind, ändern, dann muss die Zulassungsbescheinigung aktualisiert werden. Eine Änderung kann jede für Ihren Behördenbezirk zuständige Zulassungsstelle durchführen.

Sollte es sich um eine Änderung Ihres Hauptwohnsitzes handeln, so muss die Zulassungsbescheinigung nicht aktualisiert werden. Sie behält ihre Gültigkeit. Wenn es sich dabei um einen Wohnsitzwechsel außerhalb desselben Behördenbezirkes handelt, dann muss ohnehin die bisherige Zulassung beendet und eine neue Zulassung (hier fallen Kosten an) beantragt werden.

Bitte vergessen Sie auch nicht der Versicherung Ihren neuen Hauptwohnsitz oder Namen zu melden, damit Ihre Versicherungsdaten aktuell sind.

Bei Verlust Ihres Zulassungsscheins erhalten Sie gegen Vorlage des Fahrzeugdokuments und eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Vollmacht unentgeltlich einen neuen Zulassungsschein.

Bei Kennzeichenverlust müssen Sie umgehend eine polizeiliche Verlustanzeige machen. Sie erhalten dann gegen Vorlage der folgenden Dokumente und gegen eine Gebühr Ihre neuen Kennzeichen:

  • Fahrzeugdokument

  • Zulassungsschein

  • Prüfgutachten

  • evtl. vorhandene zweite Nummerntafel

  • polizeiliche Anzeigenbestätigung

  • Ausweis bzw. Vollmacht

Aktuelle Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at

Sie benötigen für die Hinterlegung der Zulassung folgende Unterlagen:

  • Alle Zulassungsbescheinigungen

  • Alle Kennzeichentafeln

  • Amtlichen Lichtbildausweis

  • Vollmacht, sofern die Anmeldung in Ihrem Namen durchgeführt wird

Eine Hinterlegung gilt für ein Jahr. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Nein, Sie können eine Zulassungsstelle auch ohne Termin aufsuchen. Bitte beachten Sie jedoch die Öffnungszeiten.

Eine Zulassungsstelle in Ihrer Nähe mit den jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie hier.

Bei bestimmten PKW kann beispielsweise trotz fälliger Begutachtung eine Zulassung erreicht werden, wenn die Fälligkeit um max. vier Monate überschritten worden ist. Für Details wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.

Im Zuge einer Zulassung eines Fahrzeug kann der bzw. die Antragssteller:in auch ein Befreiungsansuchen auf motorbezogene Versicherungssteuer stellen. Für ein Ansuchen auf eine solche Befreiung können ein amtlicher Lichtbildausweis bzw. eine schriftliche Vollmacht notwendig werden. Wurde ein Ansuchen auf Befreiung in einer Zulassungsstelle gestellt, dann kommt die Befreiung frühestens mit diesem Tag zu Stande.

Beim Zulassungsantrag muss der Besitznachweis bzw. „die Leasingbestätigung‘“ (manchmal auch Benützungsüberlassungserklärung genannt) vorgelegt werden.

050 330 330