Ist eine private Unfallversicherung wirklich notwendig?

Wir haben alle schon einmal gehört, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren. Allerdings wissen nur die wenigsten von uns, dass sie gegen diese Art von Unfällen nicht versichert sind. Wie man sich vor den, oft dramatischen finanziellen Folgen eines Unfalls schützen kann, die Unterschiede zur gesetzlichen Unfallversicherung und ob eine private Unfallversicherung sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Reicht die gesetzliche Unfallversicherung aus?

Quelle: KFV Unfallbilanz 2021

Ob beim Wechsel der Glühbirnen oder beim Mountainbiken, leider ist jeder von uns immer einem gewissen Unfallrisiko ausgesetzt - und das in Bereichen des Lebens, wo wir es so gar nicht erahnen würden. Die finanziellen Belastungen, die ein Unfall nach sich ziehen kann, sind immens. Neben Bergungskosten, Krankenhauskosten und Rehabilitationskosten ist der Einkommensausfall oft der gravierendste Faktor. Junge Menschen trifft das besonders hart. Denn wer weniger Einkommen und Versicherungszeiten hat, bekommt auch eine geringere gesetzliche Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.

Aber ist nicht jeder automatisch unfallversichert? Die klare Antwort: leider nein! Denn die gesetzliche Unfallversicherung ist prinzipiell für Arbeitnehmer:innen vorgesehen und greift auch nur bei Unfällen, die mit ihrer Arbeit in Zusammenhang stehen. Privat- und Freizeitunfälle sind somit nicht, bzw. nur für deren Erstversorgung abgedeckt. Ob man abgesichert ist, hängt also nicht davon ab, ob man beispielsweise von einem Auto angefahren wird. Sondern ob das am Weg zur Arbeit oder am Weg in den Supermarkt passiert. Auch wenn das für einen selbst in dieser Situation überhaupt keinen Unterschied macht.

Darüber hinaus trifft die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls bei den Leistungen für Freizeitunfälle schnell an ihre Grenzen. Über die Erstversorgung hinausgehende Therapien werden nicht bezahlt! Und Kosten in Bezug auf Folgeschäden, bei Invalidität oder gar im Todesfall werden nur von privaten Unfallversicherungen übernommen. Ziemlich beunruhigend, wenn man genauer darüber nachdenkt.

Und was heißt das jetzt konkret?

Hier ein paar Beispiele, abseits vom Versicherungsgeschwafel.

  1. Nicht alle Wege führen zum Schutz.
    Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei direktem Weg vom ständigen Aufenthaltsort zur Arbeit und wieder zurück, ohne Umwege oder Unterbrechungen. Wer also am Heimweg noch schnell beim Supermarkt vorbei schaut und verunfallt, hat per Definition keinen „Arbeitsunfall“.
     
  2. Die Krux im Homeoffice.
    Wer sich während der Arbeit im Homeoffice verletzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt und hat Anspruch auf Rehabilitation und Versehrtenrente. Allerdings gelten Unfälle im Homeoffice nur in einem sehr engen Rahmen als Arbeitsunfall. Denn zum Zeitpunkt des Unfalls muss eine arbeitsbezogene Tätigkeit ausgeübt worden sein. Wer die Treppe hinunterfällt, um zwischendurch eine private Paketsendung entgegenzunehmen, ist nicht abgesichert.
     
  3. Sport unter Kolleg:innen.
    Sportliche Betätigung bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen, bei denen es zu einem Wettkampf unter den Teilnehmer:innen kommt, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die verheerende Schwalbe beim betriebsinternen Fußballturnier, wird also nicht gedeckt.
     
  4. Und was ist mit der Weihnachtsfeier?
    Mitarbeiter:innen, die auf einer offiziellen, im Voraus geplanten und von der Führungskraft willentlich mitgetragenen Veranstaltung offiziell eingeladen wurden, genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sobald jedoch die Sicht verschwimmt, verschwimmen auch die Versicherungsgrenzen. Unfälle aufgrund von erhöhtem Alkoholkonsum oder das Weiterfeiern des harten Kerns sind nicht klar geregelt.
     
  5. Wann für Schüler:innen die Freizeit beginnt.
    Schüler:innen und Student:innen unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern „die Tätigkeit einem vernünftigen Menschen als Ausübung der Ausbildung erscheint.“ Wer beim Klassenausflug nach dem Sprachkurs noch privat ein Pub besucht oder zwischen zwei Vorlesungen schnell auf einen Kaffee geht, ist bei einem Unfall also nicht geschützt. 
    Auch für jüngere Schüler:innen gilt: ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur in der Schule, bei offiziellen Schulveranstaltungen oder beim direkten Weg von Zuhause zur Schule und zurück. Ein kurzer Abstecher zum Spielplatz am Heimweg ist zum Beispiel nicht gesetzlich abgesichert.
     
  6. Überraschung in der Karenz.
    Mütter und Väter in Karenz sind nicht gesetzlich unfallversichert. Ja, wirklich.

Welche Vorteile hat eine private Unfallversicherung?

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Leistung bei dauernder Invalidität

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