FATCA

Das Wichtigste zu FATCA

FATCA (= Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein amerikanisches Gesetz, welches das US-Steuer-Berichtswesen aller ausländischen, d.h. nichtamerikanischen Finanzinstitutionen an die USA regelt und insbesondere eine Berichtsverpflichtung („Reporting“) an die US-Steuerbehörde vorsieht (Inkraftsetzung 1. Juli 2014).

Ziel ist die Identifikation und Meldung von in den USA steuerpflichtigen Personen, um Geldabflüsse von in den USA Steuerpflichtigen ins Ausland zu verhindern und damit eine Verringerung des Steuereinkommens der USA zu bekämpfen. Weltweit werden Unternehmen, welche sich nicht an die im FATCA-Regulativ vorgesehenen Regelungen halten, mit einer 30%igen Strafsteuer auf Kapitaleinnahmen aus amerikanischen Quellen belegt.

Aufgrund von FATCA müssen sich alle ausländischen Finanzinstitutionen bei der amerikanischen Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service – IRS) registrieren, woraus sich die Verpflichtung zur Offenlegung und Übermittlung wesentlicher Daten und Vertragsinformationen von in den USA steuerpflichtigen Personen an das IRS ergibt. Die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group ist seit 8. April 2014 beim IRS registriert. Im Rahmen der Registrierung erhält man eine sog. „GIIN“ (= Global Intermediary Identification Number). Diese GIIN ist deshalb von Bedeutung, da sie aussagt, dass das Finanzinstitut FATCA-konform ist.
Die GIIN der DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group lautet EM4SY0.00002.ME.040.

Wann ist FATCA für Sie relevant?

  1. Wenn Sie eine kapitalbildende Lebens- oder Pensionsversicherung abgeschlossen haben und
  2. in den USA steuerpflichtig sind.

Eine US-Steuerpflicht ist z. B. in folgenden Fällen gegeben:

  • Sie wurden in den USA (inklusive Puerto Rico, Guam und U. S. Virgin Islands) geboren.
  • Sie sind amerikanischer Staatsbürger (auch bei doppelter oder mehrfacher Staatsbürgerschaft).
  • Sie besitzen oder besaßen eine Aufenthaltsbewilligung für die USA („Greencard“).
  • Sie haben eine/n amerikanische/n Adresse bzw. Wohnsitz (auch c/o- oder Zustell-Adresse, Doppelwohnsitz).
  • Sie halten sich einen wesentlichen Teil des Jahres (mindestens 183 Tage) physisch in den USA auf.
  • Sie verfügen über eine amerikanische Telefonnummer (US-Vorwahl 001).
  • Sie haben eine amerikanische Bankverbindung.
  • Sie bevollmächtigen eine Person mit den hier angeführten US-Indizien (Treuhänder).

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob in Ihrem Fall eine Steuerpflicht in den USA gegeben ist, wenden Sie sich bitte an eine:n Steuerberater:in.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des österreichischen Finanzministeriums www.bmf.gv.at sowie der US-Steuerbehörde IRS www.irs.gov.

Welche Formulare benötigen wir?

Liegt eine Steuerpflicht in den USA vor, ersuchen wir Sie, das Formular W-9 ausgefüllt und unterschrieben an uns zu übermitteln. Eine Ausfüllhilfe dazu finden Sie auf der Website der US-Steuerbehörde IRS www.irs.gov.

Damit wir im Rahmen unserer Meldung an die US-Steuerbehörde auch Ihre Daten bekanntgeben dürfen, ist ebenfalls die „Zustimmung zur Meldung an die US-Steuerbehörde“ ausgefüllt und unterschrieben an uns zu retournieren.

Sollten Sie in den USA jedoch nicht steuerpflichtig sein, aber einen US-Bezug aufweisen, bitten wir Sie, die Formulare W-8BEN (bei natürlichen Personen) bzw. W-8BEN-E (bei juristischen Personen) ausgefüllt und unterschrieben an uns zu schicken. Ausfüllhilfen dazu finden Sie auf der Website der US-Steuerbehörde IRS www.irs.gov.

Nähere Erklärungen zu FATCA und den Daten, die an die US-Steuerbehörde gemeldet werden etc. finden Sie auch in der „Zustimmung zur Meldung an die US-Steuerbehörde“.