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Barrierefreie Informationen Krebsversicherung

Die Informationen gemäß Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Haushaltsversicherung. Sie erfahren, welche Leistungsfälle sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind.

Inhalt

Was ist die Krebsversicherung? 

Die Krebsversicherung zahlt bei einer Krebserkrankung der versicherten Person eine vorher festgelegte Geldsumme. Die Höhe der Geldsumme hängt von der Vereinbarung im Versicherungsvertrag ab. 

Wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit eine Diagnose einer versicherten Krebserkrankung erhält, zahlen wir die vereinbarte Geldsumme. Danach endet der Versicherungsvertrag und es wird keine weitere Geldsumme für weitere Krebserkrankungen erbracht. 

Die Geldsumme wird im Leistungsfall an Sie bezahlt. Wenn Sie wünschen, dass eine andere Person, zum Beispiel ein Familienmitglied, die Geldsumme erhalten soll, dann teilen Sie uns das bitte nach dem Vertragsabschluss mit. 

Was sind die Kosten einer Krebsversicherung?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen. 

Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa von Ihrem Alter oder von Ihrem Gesundheitszustand. 

Was deckt die Krebsversicherung?

Die Höhe der Geldsumme hängt von der Vereinbarung im Versicherungsvertrag ab und beträgt bei unserer Krebsversicherung maximal EUR 100.000,--.

Krebs ist ein invasiver Tumor. Das bedeutet, der Krebs wächst bösartig und breitet sich in gesundes Gewebe aus. Der Krebs kann sich auch in andere Regionen des Körpers verbreiten (Metastasierung). 

Für die Auszahlung der Geldsumme benötigen wir eine Diagnose, also eine medizinische Feststellung einer Krebserkrankung durch eine Ärztin oder einen Arzt.

Versichert sind grundsätzlich alle Krebserkrankungen einer versicherten Person. 

Bitte beachten Sie: 

Nicht versichert sind

  • Tumorvorstufen
  • Prostatatumore, die nicht die TNM Klassifikation T1bN0M0 haben
  • Hautkrebsarten, mit Ausnahme der bösartigsten Form von Hautkrebs (=malignes Melanom) ab Tumorstufe T1bN0M0
  • Schilddrüsenkrebs ohne Metastasen (N0M0)
  • Symptome oder eine Krebsdiagnose im Untersuchungsbefund, die innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes auftritt. 

Wir zahlen grundsätzlich unabhängig davon, aus welchem Grund die Krebserkrankung entstanden ist.

Es kann aber Fälle geben, in denen Krebs durch Alkoholmissbrauch, Drogenmissbrauch, Straftaten, Krieg oder Strahlung infolge von Kernenergie verursacht wird. In diesen Fällen zahlen wir nicht die volle Versicherungsleistung, sondern nur jenen Betrag, den wir für diese Fälle zurückgelegt haben (Deckungsrückstellung).

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund:in?

Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung und in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen.

Wann beginnt und endet die Krebsversicherung?

Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung

Bitte beachten Sie:

Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht. 

Wenn Sie Fragen zur Krebsversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihre:n Betreuer:in. 

 

050 330 330