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Der erste große Schritt in die Selbstständigkeit: Was sich mit 18 verändert

18 Kerzen auf der Torte und plötzlich erwachsen? Mit der Volljährigkeit übernimmt Ihr Kind in vielen Bereichen mehr Verantwortung – für die eigenen Finanzen und Verträge, vielleicht für die erste eigene Wohnung und für viele Entscheidungen des Alltags. Auch für Eltern beginnt damit eine neue Phase: weniger entscheiden, mehr begleiten. Was sollten Sie jetzt gemeinsam im Blick haben?

Was ändert sich rechtlich, wenn mein Kind 18 wird?

Mit dem 18. Geburtstag ist Ihr Kind in Österreich volljährig und grundsätzlich voll geschäftsfähig.

Damit kann es selbst Verträge abschließen sowie eigenständig Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen. Gleichzeitig endet mit der Volljährigkeit grundsätzlich die elterliche Obsorge. Im Alltag wird das beispielsweise bei Handyverträgen, Online-Abos, Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder später beim Mietvertrag relevant. 

Für Eltern verändert sich damit ebenfalls die Rolle: Viele Entscheidungen liegen nun rechtlich beim erwachsenen Kind. Sie können aber weiterhin dabei unterstützen, Konsequenzen und Verpflichtungen richtig einzuschätzen. (Quelle: oesterreich.gv.at)

Wie können Eltern bei den ersten eigenen Finanzen unterstützen?

Eltern können junge Erwachsene vor allem dabei unterstützen, einen realistischen Überblick über Einnahmen, laufende Ausgaben und verfügbares Geld zu entwickeln. Je nach Lebenssituation kann das Geld Ihres Kindes beispielsweise aus Lehrlingseinkommen, einem ersten Job, Unterstützung durch die Familie oder anderen Einkünften stammen.

Dabei muss nicht jeder Kaffee dokumentiert werden. Viel wichtiger ist, dass Ihr Kind versteht, welcher Teil des Einkommens tatsächlich frei verfügbar ist, nachdem laufende Verpflichtungen bezahlt wurden.

Ein einfaches Monatsbudget kann helfen, vier Bereiche zu unterscheiden:

Welche Verträge kann mein Kind jetzt selbst abschließen?

Mit 18 kann Ihr Kind grundsätzlich eigenständig Verträge abschließen und ist damit auch selbst an die vereinbarten Verpflichtungen gebunden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Handyverträge  
  • Streaming- und andere Abonnements 
  • Fitnessstudio-Mitgliedschaften  
  • Online-Käufe  
  • Mietverträge  
  • Versicherungsverträge  

Gerade kleine monatliche Beträge wirken zunächst überschaubar. Mehrere Abos, Verträge oder Ratenzahlungen können sich jedoch schnell zu einer größeren monatlichen Belastung summieren.

Unser Praxis-Tipp:

Gehen Sie bei den ersten größeren Verträgen gemeinsam nicht nur den monatlichen Preis durch. Gehen Sie gemeinsam durch, wo Laufzeit, Gesamtkosten und Kündigungsbedingungen zu finden sind. Beim nächsten Vertrag kann es diese Punkte bereits selbst prüfen.

Ist mein Kind mit 18 noch über mich versichert?

Mit dem 18. Geburtstag endet nicht automatisch jeder Versicherungsschutz über die Eltern. Ob Ihr Kind weiterhin mitversichert ist, hängt von der jeweiligen Versicherung und seiner persönlichen Situation ab.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der ÖGK sind Kinder grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Angehörige mitversichert. Danach kann die Mitversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterbestehen – beispielsweise während einer Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung. Unter den entsprechenden Voraussetzungen ist eine Verlängerung maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich. (Quelle: ÖGK)

Beginnt Ihr Kind eine Beschäftigung, durch die eine eigene Pflichtversicherung entsteht, verändert sich die Situation.

Private Haftpflichtversicherung

Ob Ihr volljähriges Kind weiterhin über einen Versicherungsvertrag der Eltern haftpflichtversichert ist, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Alter, Ausbildung und Wohnsituation können dabei eine Rolle spielen. Besonders beim Auszug aus dem Elternhaus sollte geprüft werden, ob der bisherige Schutz weiterhin besteht.

Private Unfallversicherung

Auch bei einer privaten Unfallversicherung gibt es keine allgemeine Regel, nach der der Schutz mit 18 automatisch endet oder weiterläuft. Entscheidend ist der jeweilige Versicherungsvertrag.

Deshalb gilt: Nicht davon ausgehen, dass schon alles passen wird – bestehende Verträge gemeinsam überprüfen.

Wie können Eltern beim ersten Auszug unterstützen?

Beim Auszug aus dem Elternhaus müssen junge Erwachsene erstmals viele organisatorische und finanzielle Aufgaben selbst übernehmen. Wer in Österreich eine neue Unterkunft bezieht, muss den neuen Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. (Quelle: oesterreich.gv.at)

Darüber hinaus können Eltern gemeinsam mit ihrem Kind eine erste Checkliste erstellen:

  • Mietvertrag und tatsächliche monatliche Wohnkosten 
  • Strom, Internet und weitere laufende Verträge 
  • Wohnsitz an- bzw. ummelden 
  • Versicherungsschutz prüfen 
  • realistisches Haushaltsbudget erstellen

Gerade beim ersten Auszug wird schnell sichtbar, dass Wohnen mehr kostet als nur die Miete. Betriebskosten, Energie, Lebensmittel, Mobilität und andere laufende Ausgaben gehören ebenfalls ins Budget.

Hier können Eltern besonders gut helfen, ohne alles zu übernehmen: gemeinsam einmal durchrechnen – die Entscheidungen danach dem erwachsenen Kind überlassen.

Was verändert der erste Job?

Das erste regelmäßige Einkommen ist gleichzeitig ein guter Anlass, die bisherige Budgetplanung neu anzusehen: Welche Fixkosten entstehen, welcher Betrag steht frei zur Verfügung und soll ein Teil für unerwartete Ausgaben oder spätere Ziele zurückgelegt werden?

Dabei geht es nicht darum, als Eltern über das Einkommen des erwachsenen Kindes zu bestimmen. Das Ziel ist, Wissen und Erfahrungen weiterzugeben, bevor größere finanzielle Entscheidungen anstehen.

Welche fünf Dinge sollten Eltern rund um den 18. Geburtstag ansprechen?

Der 18. Geburtstag ist ein guter Anlass, einige bisher gemeinsam geregelte Themen erstmals bewusst an Ihr Kind zu übergeben.

Gehen Sie diese fünf Bereiche gemeinsam durch:

  1. Finanzen: Weiß mein Kind, welche Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben es hat? 
  2. Verträge: Welche Verträge und Abos laufen bereits und wer ist Vertragspartner:in? 
  3. Versicherungen: Wo besteht weiterhin Versicherungsschutz über die Familie? 
  4. Dokumente: Weiß mein Kind, wo wichtige persönliche Unterlagen und Vertragsdokumente zu finden sind? 
  5. Zukunft: Welche größeren Ziele könnten in den nächsten Jahren Geld kosten – etwa Führerschein, Ausbildung, Studium, Auslandsaufenthalt oder die erste Wohnung? 

Unser Praxis-Tipp:

Machen Sie daraus kein großes „Jetzt bist du erwachsen“-Gespräch. Nehmen Sie sich gemeinsam etwas Zeit, suchen Sie die wichtigsten Unterlagen zusammen und gehen Sie die fünf Bereiche durch. Was bereits geklärt ist, kann abgehakt werden. Für offene Punkte wissen Sie danach zumindest, was noch zu tun ist.

Fazit: Aus Verantwortung wird Begleitung

Wenn Ihr Kind 18 wird, endet nicht Ihre Rolle als Eltern – sie verändert sich. Viele Entscheidungen, die Sie bisher mitgetroffen oder übernommen haben, liegen nun rechtlich bei Ihrem erwachsenen Kind.

Der wahrscheinlich wertvollste Schritt ist deshalb nicht, weiterhin alles zu regeln, sondern Wissen, Unterlagen und Verantwortung nach und nach zu übergeben. Das gilt für Verträge und Versicherungen ebenso wie für Geld. Und auch eine finanzielle Vorsorge, die Sie bereits Jahre zuvor für Ihr Kind begonnen haben, kann mit der Volljährigkeit eine neue Phase erreichen.

Was passiert mit einer bestehenden Kindervorsorge?

Bei der DONAU Kindervorsorge Startklar kann der Vertrag ab dem 18. Lebensjahr unter den vereinbarten Voraussetzungen auf das erwachsene Kind übertragen werden. Die Vorsorge kann je nach Vertragsgestaltung auch nach Erreichen des Erwachsenenalters weitergeführt werden. Das Basisinformationsblatt zu diesem Produkt ist bei Ihrer:Ihrem Berater:in schriftlich und elektronisch (E-Mail) erhältlich. Die jeweils aktuellste Fassung finden Sie auch auf unserer Webseite.

 

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