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Barrierefreie Informationen Auslandsreise Krankenversicherung

Die Informationen gemäß Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Auslandsreise Krankenversicherung. Sie erfahren, welche Leistungsfälle sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind.

Inhalt

Was ist die Auslandsreise Krankenversicherung?

Die Auslandsreise Krankenversicherung zahlt für Behandlungen bei akuter Krankheit oder Unfall während einer Reise im Ausland. Dazu gehören:

  • die Behandlung in einem Krankenhaus.
  • die Behandlung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt in ihrer / seiner Ordination.
  • die Behandlung in einer Tagesklinik oder in der Ambulanz eines Krankenhauses.
  • die Kosten für Medikamente, die eine Ärztin bzw ein Arzt verordnet hat.

 Ebenfalls versichert sind: 

  • ein medizinisch notwendiger Heimflug.
  • die Mehrkosten für die Heimreise aus dem Ausland – zum Beispiel durch ein Sanitätsfahrzeug.
  • die Suche und Bergung von Unfallopfern. 

 Nicht versichert sind zum Beispiel: 

  • Geburt und Schwangerschaftsuntersuchungen oder -abbrüche.
  • Schönheitsbehandlungen und -produkte.
  • Behandlungen wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
  • Zahnbehandlungen ohne akute Schmerzen und Zahnersatz.
  • Therapien wie Logopädie oder Heilgymnastik.
  • Reha, Kuren und Behandlungen für ältere Menschen.
  • Heilbehelfe wie Brillen, Kontaktlinsen oder Schuheinlagen.
  • Impfungen zur Vorsorge.

Die Jahresauslandsreise Krankenversicherung gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres, jedoch nur bis zu 42 Tagen. Wenn die Reise länger dauert, sind nur die ersten 42 Tage versichert. 

Die Auslandsreise Krankenversicherung ist entweder für Sie allein oder für Familien abschließbar. Die Familie ist dann in der Auslandsreise Krankenversicherung mitversichert.

Was sind die Kosten einer Auslandsreise Krankenversicherung?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (in dem Fall jährlich mittels Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen. 

Was deckt die Auslandsreise Krankenversicherung?

Wir prüfen zuerst immer alle Arzt- bzw. Ärztin- und Krankenhausrechnungen und sagen dann, welche Kosten wir bezahlen.  

Die Auslandsreise Krankenversicherung zahlt die Kosten für notwendige medizinische Heilbehandlungen im Ausland, wenn diese während der Reise plötzlich gebraucht werden und nicht aufschiebbar sind. Eine solche Heilbehandlung ist eine Behandlung in einem Krankenhaus oder eine ärztliche Behandlung, die notwendig und geeignet ist, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen. 

Die Kosten für stationäre Behandlungen im Krankenhaus werden abzüglich der Leistungen der Sozialversicherung bezahlt. Das gilt für öffentliche Krankenhäuser und gleichwertige private Krankenhäuser. Wenn die Sozialversicherung nichts zahlt, übernehmen wir 90 % dieser Kosten. 

Wir übernehmen auch 90 % der Kosten für 

  • den Transport ins Krankenhaus
  • Medikamente
  • Behandlungen, die nicht im Krankenhaus stattfinden,

wenn die Sozialversicherung nicht zahlt. Wenn die Sozialversicherung einen Teil zahlt, übernehmen wir den Rest.

Wenn für die Rückreise nach Hause wegen einer Krankheit oder eines Unfalls extra Kosten entstehen (z. B. wenn Sie nicht mehr selbst fahren können oder ein Sanitätsfahrzeug brauchen), bezahlen wir 90 % der zusätzlichen Kosten. Wir übernehmen die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel, das der Arzt bzw die Ärztin empfiehlt.

Wir übernehmen die Kosten für den Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen zu 100 %, wenn dieser Transport durch Tyrol Air Ambulance GmbH organisiert wird. 

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund:in?

Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung nachlesen.

Ihre wichtigsten allgemeinen Verpflichtungen:

  • Beantworten Sie die Fragen im Antrag richtig und ehrlich.
  • Melden Sie eine Krankheit oder einen Unfall so schnell wie möglich und geben Sie dabei richtige und vollständige Informationen.
  • Senden Sie Rechnungen und Arztunterlagen vollständig an uns weiter.
  • Heben Sie wichtige Belege auf.

Wann beginnt und endet die Auslandsreise Krankenversicherung?

Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung und in Ihrem Versicherungsvertrag. 

Die Auslandsreise Krankenversicherung gilt dauerhaft. Das bedeutet, dass diese sich jedes Jahr automatisch verlängert. Sie können die Versicherung jedes Jahr kündigen - dfafür müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres unterschriftlich Bescheid geben. 
 

Bitte beachten Sie

Diese Produktinformation hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu verstehen. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht. 

Wenn Sie weitere Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich gerne an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer sowie an unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 330 330 oder per E-Mail an donau@donauversicherung.at wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns, Ihr Anliegen zu lösen. 

 

050 330 330