Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Prämien laufend oder mit einer Einmaleinlage bezahlen.
Warum die DONAU Smart Garant?
Wer sicher vorsorgen will, für den ist der DONAU Smart Garant Erlebensversicherung ideal. Denn mit ihm können Sie an einer Indexentwicklung partizipieren, ohne Ihr angespartes Guthaben zu gefährden. Kombinieren Sie Sicherheit und Ertragschancen! Und entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre jährliche Gewinnbeteiligung klassisch veranlagen, oder diese für eine höhere Ertragschance einsetzen möchten. Sie haben es in der Hand.
Bei Einmalerlag beträgt der Mindestbetrag EUR 5.000,-.
Die Laufzeit beträgt mindestens 15 Jahre. Ab 50 plus kann man Smart Garant mit einem Einmalerlag auch auf zehn Jahre abschließen.
Mit der jährlichen Gewinnbeteiligung können Sie an den Ertragschancen eines Index teilnehmen oder Sie veranlagen diese klassisch im Deckungsstock.
Ihr angesammeltes Guthaben * bleibt Ihrer Vorsorge erhalten.
Wenn Sie Ihre jährliche Gewinnbeteiligung für eine Indexpartizipation einsetzen, so gewinnen Sie bei einem steigenden Index, können bei fallenden Kursen Ihr angespartes Guthaben aber nicht verlieren. Denn das Risiko beschränkt sich auf die jeweils eingesetzten Gewinnanteile.
Der Ablebensschutz umfasst die eingezahlte Prämie und die bis dahin angesammelten Gewinnanteile (exkl. Unterjährigkeitszuschlag und Versicherungssteuer).
* Einbezahlte Prämie abzüglich Versicherungssteuer und Kosten zuzüglich jährlich gesicherter Erträge.
Ich will Informationen zu DONAU Smart Garant anfordern:
DONAU Smart Garant ist eine klassische Lebensversicherung mit mit der Möglichkeit, den Gewinnanteil indexgebunden zu veranlagen.
Ja, das können Sie. In stürmischen Börsenzeiten wechseln Sie zu einer klassischen Gewinnbeteiligung. Bei ruhigeren Zeiten können Sie wieder am Index partizipieren und bei steigendem Index Gewinn machen.
Sie können am Smart Aktien ESG Index oder Smart Multi Asset Index partizipieren.
Hier nehmen Sie an der Entwicklung von nachhaltigen europäischen Aktien teil. Weitere Informationen finden Sie hier www.smartaktienesgindex.at.
Hier nehmen Sie an der Entwicklung von Aktien, Immobilienaktien, Gold sowie Anleihen teil. Weitere Informationen finden Sie hier https://www.smartaktienindex.at/index.php?site=multiassetindex
Der klassische Deckungsstock ist ein „Sondervermögen“. Er muss die Ansprüche der Versicherungsnehmer:innen zu jeder Zeit sichern und wird getrennt vom anderen Vermögen verwaltet.
Das können Sie einmal im Jahr.
Sie verlieren lediglich die in diesem Jahr eingesetzte Gewinnbeteiligung, denn das Guthaben, das Sie bereits haben, ist gesichert.
Ja. Um Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Eltern- und Familienhospizkarenz, Risikozusatzversicherung, Unfallinvalidität oder Unfalltod.
Indexgebunden bedeutet, dass Sie an der Wertentwicklung eines Index teilnehmen. Dazu werden Ihre Gewinnanteile in einjährige Indexzertifikate veranlagt. Am Ende des Kalenderjahres werden bei positiver Indexpartizipation die Erträge aus den Indexpartizipationen Ihrem Vertrag gutgeschrieben und in weiterer Folge der klassischen Gewinnveranlagung (siehe § 7 – Klassische Gewinnveranlagung) zugeführt. Die jährlich zugewiesenen Gewinnanteile können nach Ihrer Wahl in einen Index investiert (indexgebundene Gewinnveranlagung) oder verzinslich angesammelt (klassische Gewinnveranlagung) werden. Der erstmals zugeteilte Gewinnanteil wird auf jeden Fall im gewählten Index investiert.
Für die Folgejahre können Sie jeweils bis zum 30. November zwischen klassischer und indexgebundener Veranlagung des jeweils zugeteilten Gewinnanteils wählen. Erfolgt keine Wahl Ihrerseits, liegt Ihrem Vertrag die zuletzt maßgebliche Gewinnveranlagungsvariante zugrunde. Die Gewinnbeteiligung zum Bilanzstichtag des letzten Versicherungsjahres erfolgt in der klassischen Gewinnveranlagung.
Komplette Sicherheit und gleichzeitig die Chance auf attraktive Erträge – genial!
Zweck dieser Seite ist eine kurze und geraffte Information über unser Produkt. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Der Inhalt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche Informationen verweisen wir auf die vollständigen Antragsunterlagen, die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.