Ich will günstiger fahren.

Die motorbezogene Versicherungssteuer zeigt Ihnen, wie.

Warum die motorbezogene Versicherungssteuer?

Ganz einfach, weil sie in Österreich Pflicht ist. Wer bei der motorbezogenen Versicherungssteuer möglichst wenig bezahlen möchte, will ein Elektrofahrzeug. Denn das funktioniert ohne CO2-Ausstoß. Und der fließt in die Berechnung ein. Für Fahrzeuge, die ab 1. Oktober 2020 erstmalig in Österreich zugelassen sind. Ihr Ziel? Mehr CO2-arme Fahrzeuge in Zukunft.

Ihre Vorteile seit 1.10.2020

Ein niedriger CO2-Ausstoß macht sich bei der motorbezogenen Versicherungssteuer bezahlt.

Sie können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal pro Jahr bezahlen – der Betrag bleibt gleich.

Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich ausgenommen.

Mit unserem Rechner können Sie die motorbezogene Versicherungssteuer für PKW berechnen, die vom Erstzulassungsdatum Ihres Fahrzeuges abhängig ist. Werte sind in Euro.

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Sie ist eine Besitzsteuer.

Sie besteuert den Besitz eines Kfz mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Sie ist zusammen mit der Haftpflichtversicherung zu zahlen.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für PKW, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, richtet sich die Steuer nach der Leistung des Verbrennungsmotors (kW). Für Fahrzeuge, die ab 1. Oktober 2020 zugelassen wurden, werden auch die CO2-Emissionen mit einberechnet. Je geringer die CO2-Emissionen, umso geringer auch die Steuer.

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird von der DONAU Versicherung eingehoben und dann an das Finanzamt abgegeben.

Reine Elektrofahrzeuge bezahlen keine motorbezogene Versicherungssteuer. Hybrid-PKW und Range-Extender bezahlen jedoch die motorbezogene Versicherungssteuer.

Ja. Sie können monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlen. Achtung bei Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2020: Hier gilt noch der Unterjährigkeitszuschlag von 6 % bei halbjährlicher Zahlung, 8 % bei vierteljährlicher Zahlung und 10 % bei monatlicher Zahlung.

Bei Erstzulassung ab 1. Oktober 2020 entfällt der Unterjährigkeitszuschlag.

Die DONAU bietet einen eigenen Rechner dafür an.

Nein. Sie bezahlen gleich viel, egal wie oft Sie fahren. Anders ist das bei der Mineralölsteuer, denn diese bezahlen Sie pro Liter Kraftstoff. Fahren Sie weniger, bezahlen Sie auch weniger Mineralölsteuer.

Sie bezahlen die motorbezogene Versicherungssteuer nur für das Fahrzeug, das die höchste Steuerlast aufweist.