Ich will ein regelmäßiges Einkommen, auch wenn ich nicht arbeiten kann.

Die DONAU Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht Ihre Einkommenslücke aus.

Warum die DONAU Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer seine Berufslaufbahn aufgrund von Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit unterbrechen oder beenden muss, für den ist die DONAU Berufsunfähigkeitsversicherung ideal. Denn Sie hilft Ihnen dabei, Ihren finanziellen Verpflichtungen auch weiterhin nachkommen zu können und nimmt Ihnen so von Anfang an den Druck raus.

Ihre Vorteile

Mit der individuell vereinbarten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente halten Sie Ihren Lebensstandard. Gerade in Zeiten von steigenden Fixkosten ist die finanzielle Absicherung noch wichtiger.

Dank Nachversicherungsgarantie können Sie bei definierten Ereignissen den Betrag nachträglich hinaufsetzen.

Die Prämien werden nicht an Ihr Alter angepasst.

Wenn sich die Gefahren bei Ihrer Berufsausübung erhöhen oder Sie den Beruf wechseln, brauchen Sie das nicht zu melden.

Gründe für eine Berufsunfähigkeit
33%
Psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen
20%
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und Bindegewebes
15%
Krebsneubildungen
12%
Krankheiten des Kreislaufsystems
20%
Sonstige

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Sie sind berufsunfähig, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder einem mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und Sie keiner anderen beruflichen Tätigkeit, welche Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen, nachgehen. Ein ärztlicher Nachweis ist hierfür notwendig.

Das ist sinnvoll. Denn DONAU Kombi Schutz Leben leistet unabhängig von einer weiteren Berufsausübung.

Stress, stetig hoher Leistungsdruck, erhöhte Verletzungsgefahr oder schwere Erkrankungen können unter anderem schnell zu einer Berufsunfähigkeit führen. Hauptursache sind psychische Erkrankungen.

Wenn Sie infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, mindestens sechs Monate ununterbrochen so hilflos sind, dass Sie Hilfe bei mindestens drei dieser Tätigkeiten brauchen:

  • Fortbewegen im Zimmer

  • Aufstehen und Zubettgehen

  • An- und Auskleiden

  • Essen und Trinken

  • Waschen

  • Verrichten der Notdurft

Wenn Sie für drei dieser Verrichtungen des täglichen Lebens – auch bei Einsatz technischer oder medizinischer Hilfsmittel – in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedürfen und diese Hilfe auch täglich erfolgt, liegt eine Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor. Ein ärztlicher Nachweis ist hierfür notwendig.

Das hängt davon ab, was Sie vertraglich vereinbart haben, sprich die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Seit 1. Jänner 2014 sind die Anspruchsvoraussetzungen erschwert. Die befristete Berufsunfähigkeitspension wurde vollständig abgeschafft, und zwar für alle, die am 1. Jänner 2014 jünger als 50 Jahre alt waren. Ist jemand vorübergehend invalid, erhält er eine Krankenbehandlung und Rehabilitationsgeld (verlängertes Krankengeld). Wer nur den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann (Berufsunfähigkeit), bekommt eine Umschulung in einen vergleichbaren Beruf sowie Umschulungsgeld und keine Pension mehr.

Selbst wenn Sie alle Anspruchsvoraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitspension erfüllen, ist es fraglich, ob die staatliche Leistung ausreicht – denn diese liegt durchschnittlich bei EUR 1.286,–* pro Monat.

*Quelle: Statistik Austria

Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Ja, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wird und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse dafür vorsehen. Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrags bei uns, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Und zwar bis max. EUR 12.000,- Jahresrente. Dafür müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig sein und nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle.

Der vorläufige Sofortschutz endet mit Zustellung der Polizze oder der Ablehnung Ihres Antrags. Weiters mit unserer Erklärung, dass der vorläufige Sofortschutz beendet ist oder auch mit Ihrem Rücktritt vom Antrag, sofern dieser vor Zustellung der Polizze erfolgt. In jedem Fall jedoch sechs Wochen nach Antragstellung.

Wenn wir aufgrund des vorläufigen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie.

Die Rente wird bezahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht.

Zweck dieser Seite ist eine kurze und geraffte Information über unser Produkt. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Der Inhalt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche Informationen verweisen wir auf die vollständigen Antragsunterlagen, die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.