Common Reporting Standard – CRS

Steueransässigkeit von Personen mit Auslandsbezug

Klares Ziel von CRS ist es, die Steuerehrlichkeit zu erhöhen. Versicherungen und andere Finanzinstitute sind dazu angehalten, Personen- und Kontodaten mit Auslandsbezug zu erheben. Diese werden auf Steueransässigkeit in einem CRS-Land geprüft und dann an das eigene Finanzamt gemeldet. Das Finanzamt meldet ausländischen Instituten die Daten und erhält im Gegenzug Daten von Österreichern mit Versicherungsverträgen im Ausland.

Der von der OECD eingeführte Standard hat derzeit weltweit über 100 teilnehmende Länder, unter anderem die Schweiz, Luxemburg, die Seychellen und auch Österreich. In Österreich wurde CRS durch das „Gemeinsame Meldestandard-Gesetz“ (GMSG) umgesetzt.

Welche Auswirkungen hat dies beim Neuabschluss einer Versicherung?

In Österreich sind die Versicherungsunternehmen seit 1. Oktober 2016 dazu verpflichtet, bei Neuanträgen von Kund:innen eine Auskunft über deren Steueransässigkeit zu verlangen. Wenn eine Steuerpflicht im Ausland besteht, muss für jedes Land, in dem diese besteht, die Steuernummer bekanntgegeben werden. Es darf kein Vertrag polizziert werden, wenn keine gültige und plausible steuerliche Selbstauskunft vorliegt. Widersprechen sich Angaben des Kunden oder der Kundin, muss diese:r eine glaubhafte Selbstauskunft (gestützt durch Dokumente) vorlegen, dass die Angaben stimmen. Ist sich ein Kunde oder eine Kundin nicht sicher, ob Steuerpflicht in einem anderen Land vorliegt, so kann ein:e Steuerberater:in Auskunft geben.