Steueransässigkeit von Personen mit Auslandsbezug
Klares Ziel von CRS ist es, die Steuerehrlichkeit zu erhöhen. Versicherungen und andere Finanzinstitute sind dazu angehalten, Personen- und Kontodaten mit Auslandsbezug zu erheben. Diese werden auf Steueransässigkeit in einem CRS-Land geprüft und dann an das eigene Finanzamt gemeldet. Das Finanzamt meldet ausländischen Instituten die Daten und erhält im Gegenzug Daten von Österreichern mit Versicherungsverträgen im Ausland.
Der von der OECD eingeführte Standard hat derzeit weltweit über 100 teilnehmende Länder, unter anderem die Schweiz, Luxemburg, die Seychellen und auch Österreich. In Österreich wurde CRS durch das „Gemeinsame Meldestandard-Gesetz“ (GMSG) umgesetzt.