Nutzungs­bedingungen Kundenportal

Stand: März 2022

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Kundenportals (im Folgenden „Portal“ genannt) der DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group (im Folgenden „Versicherer“ genannt).

1. Voraussetzungen

Für die Nutzung des Portals des Versicherers durch den Nutzungsberechtigten sind die Registrierung eines Portalkontos, die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und die Legitimation des Nutzungsberechtigten bei der Anmeldung zum Portal (=dem Einloggen) durch persönliche Identifikationsmerkmale (E-Mail-Adresse, Passwort und TAN-SMS) sowie die gesonderte Vereinbarung der elektronischen Kommunikation (siehe Punkt 11.) erforderlich.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Bereitstellung des Portals durch den Versicherer, in dem die/der Nutzungsberechtigte unter anderem ihre/seine Versicherungspolizzen elektronisch zugestellt bekommt, ihre/seine beim Versicherer abgeschlossenen Versicherungsverträge einsehen und dem Versicherer Versicherungsfälle und Schäden melden kann.
Der Versicherer kann den Leistungsumfang des Portals mit zukünftigen Erweiterungen ausbauen. Die genauen und aktuellen Funktionen und Services des Portals werden im Portal selbst beschrieben.

3. Urheberrecht und Nutzungsumfang

Die/Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, Informationen aus diesem Service nur für eigene Zwecke zu nutzen und wird sie weder handeln noch gewerbsmäßig weiterverarbeiten und dies auch Dritten nicht gestatten. Die/Der Nutzungsberechtigte wird das Portal und die damit verbundenen Leistungen nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden und dies auch Dritten nicht gestatten.
Informationen, die der Versicherer von Fremdanbietern (z. B. Investmentfonds-Gesellschaft) bezieht, oder die von einer/einem Dritten in das Portal eingegeben werden und vom Versicherer als solche gekennzeichnet sind, sind dem Versicherer nicht zurechenbar und werden vom Versicherer auf Grund der Datenmenge auch nicht überprüft. Sollte der Versicherer dennoch Kenntnis von der Unrichtigkeit eines zur Verfügung gestellten Inhaltes erhalten, wird der Versicherer diesen Inhalt unverzüglich richtig stellen, oder entfernen. Fremdanbietern können an Teilen des Services Schutzrechte zustehen. Die/Der Nutzungsberechtigte darf die im Portal enthaltene Urheberrechtsvermerke und andere Hinweise auf derartige Rechte weder entfernen noch unkenntlich machen und hat die Vorschriften der Fremdanbieter für die Verwendung der Informationen einzuhalten.

4. Nutzungszeiten

Die/Der Nutzungsberechtigte kann das Portal von Montag bis Sonntag zwischen 00:00 und 24:00 Uhr nutzen. Von 20:00 bis 07:00 Uhr kann es jedoch aufgrund von Wartungsarbeiten zu längeren Ladezeiten, zu Einschränkungen von Funktionen oder zu Ausfällen kommen.

5. Nutzungsentgelt

Die in diesen Nutzungsbedingungen und in der Vereinbarung der elektronischen Kommunikation beschriebenen Leistungen werden vom Versicherer ohne Verrechnung eines gesonderten Entgeltes erbracht.

6. Nutzungsberechtigte Personen

Die Berechtigung zur Nutzung des Portals im Rahmen dieser Bedingungen erstreckt sich auf die/den Nutzungsberechtigte:n. Als Identifikationsmerkmal dienen die bei der Portalregistrierung oder bei Abschluss der Vereinbarung über die elektronische Kommunikation bekannt gegebene E-Mail-Adresse, ein Passwort und ein Autorisierungsschlüssel (TAN-SMS), welcher der/dem Nutzungsberechtigten bei jeder Anmeldung am Portal per SMS auf ein von ihm autorisiertes Mobiltelefon übermittelt wird. Die Bekanntgabe des autorisierten Mobiltelefons erfolgt ebenfalls bei der Portalregistrierung oder bei Abschluss der Vereinbarung über die elektronische Kommunikation.

7. Sorgfaltspflicht/Sperre

Die/Der Nutzungsberechtigte hat dafür zu sorgen, dass die angeführten persönlichen Sicherheits- und Identifikationsmerkmale geheim gehalten und nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Die/Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, etwaige Sicherheitshinweise im Portal zu befolgen.
Bei Verlust der persönlichen Identifikationsmerkmale oder bei Bestehen des Verdachtes, dass eine unbefugte Person von den persönlichen Identifikationsmerkmalen Kenntnis erhalten hat, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, dies dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Die/Der Nutzungsberechtigte kann dies gegenüber der DONAU Serviceline (donau@donauversicherung.at) oder seiner/seinem jeweiligen Betreuer:in tun. Der Versicherer wird nach Eingang der Mitteilung unverzüglich die Sperre des Zuganges zum Portal veranlassen.
Der Versicherer ist berechtigt, den Zugang des Nutzungsberechtigten zum Portal ohne Mitwirkung des Nutzungsberechtigten zu sperren, wenn

  • objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Nutzung des Portals dies rechtfertigen oder
  • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Portals bzw. der persönlichen Identifikationsmerkmale besteht.

Der Versicherer wird die/den Nutzungsberechtigte:n möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre telefonisch oder per E-Mail davon unterrichten. Diese Unterrichtung kann jedoch unterbleiben, wenn sie objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen oder eine gerichtliche oder behördliche Anordnung verletzen würde.

8. Haftung der/des Nutzungsberechtigten

Die/Der Nutzungsberechtigte haftet dem Versicherer für alle Schäden, die sie/er schuldhaft oder insbesondere durch Missachtung der in diesen Nutzungsbedingungen und im Portal angeführten Sorgfaltspflichten und Sicherheitsmaßnahmen verursacht hat.
Sofern die/der Nutzungsberechtigte ihre/seine persönlichen Sicherheits- und Identifikationsmerkmale einem Dritten überlässt oder sofern ein unberechtigter Dritter infolge einer Sorgfaltswidrigkeit der/des Nutzungsberechtigten Kenntnis von den persönlichen Sicherheits- und Identifikationsmerkmalen erlangt, trägt die/der Nutzungsberechtigte bis zur Wirksamkeit der Sperre (siehe Punkt 7.) alle Folgen und Nachteile infolge der missbräuchlichen Verwendung. Ab der Wirksamkeit einer Sperre haftet die/der Nutzungsberechtigte nicht mehr für danach eintretende Nachteile.

9. Haftung des Versicherers

Die Informationen auf diesem Portal wurden sorgfältig erstellt und werden laufend aktualisiert. Der Versicherer übernimmt trotzdem keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Der Versicherer versucht, das Portal jederzeit zur Verfügung zu stellen, dennoch wird keine Haftung übernommen, wenn das Portal ganz oder teilweise für bestimmte Zeit nicht zur Verfügung steht. Die auf der Website enthaltenen Informationen stellen keinesfalls eine Rechts-, Anlage- oder sonstige Beratung dar. Für verbindliche Informationen zu unseren Versicherungsverträgen verweisen wir auf die Versicherungspolizzen und die diesen zugrundeliegenden Vertragsbedingungen. Für darüberhinausgehende Informationen wenden Sie sich direkt an unsere DONAU Serviceline unter donau@donauversicherung.at.
Der Versicherer haftet in keinem Fall für allfällige direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die als Folge des Gebrauchs von Informationen oder Material vom Portal des Versicherers oder durch Zugriff über Links auf andere Websites entstehen.
Der Versicherer haftet nicht, wenn der Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung des Versicherers (oder des Dienstleisters) beruht.
Haftet der Versicherer unter Berücksichtigung der obenstehenden Regelungen für Schäden, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis gegenüber jeder/jedem einzelnen Nutzer:in auf höchstens EUR 10.000,- und überdies insgesamt gegenüber allen Nutzern auf höchstens EUR 1.000.000,- beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.
Die obenstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für von dem Versicherer schuldhaft verursachte Personenschäden.


Hyperlinks
Es ist möglich, durch die auf dem Portal angegebenen Hyperlinks zu anderen Websites zu gelangen, die nicht von dem Versicherer betrieben werden. Solche Websites enthalten Informationen, die von unabhängigen Dritten stammen und für die/den Besucher:in dieser Website nützlich und interessant sein können. Für Inhalt und Gestaltung der jeweiligen Websites ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Der Versicherer übernimmt keinerlei Haftung für solche Anbieter und die von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen.


Datensicherheiten im Internet
Das World Wide Web ist ein öffentlich zugängliches System. Jedes Mal, wenn freiwillig persönliche Informationen online preisgegeben werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Die Daten der/des Nutzungsberechtigten können unterwegs verloren gehen oder in die Hände Unbefugter gelangen. Eine Haftung seitens des Versicherers besteht in solchen Fällen nicht.

10. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

11. Vereinbarung der elektronischen Kommunikation

Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation nach § 5a VersVG (siehe Anhang) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der/des Nutzungsberechtigten, die gesondert erklärt werden muss. Durch die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation erweitert sich der Nutzungsumfang des Portals um eine Funktion, mit der beide Vertragsparteien Dokumente, Erklärungen und Informationen an die jeweils andere Vertragspartei rechtsverbindlich übermitteln können. Das Portal ersetzt dann, soweit dies rechtlich möglich ist oder nichts davon Abweichendes vereinbart wurde, die Papierkommunikation zwischen der/dem Nutzungsberechtigten und dem Versicherer.
Sobald der Versicherer einen Anhaltspunkt für das Fehlen eines Zugangs zum Internet durch die/den Nutzungsberechtigte:n hat, wird der Versicherer versuchen, mit der/dem Nutzungsberechtigten auf andere Weise Kontakt aufzunehmen. Wenn auch diese Kontaktaufnahme erfolglos ist, erfolgt die Umstellung auf Papierkommunikation.
Die/Der Nutzungsberechtigte kann die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen. Die Kommunikation zwischen der/dem Nutzungsberechtigten und dem Versicherer wird daraufhin auf Papierkommunikation umgestellt. Die/Der Nutzungsberechtigte hat jedoch weiterhin Zugriff auf das Portal und kann ihre/seine bereits im Portal befindlichen Dokumente weiter einsehen.
Auch der Versicherer hat das Recht, die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Er wird der/den Nutzungsberechtigten sowohl schriftlich als auch per E-Mail über den Umstieg auf Papierkommunikation an die letzte von der/dem Nutzungsberechtigten bekannt gegebene Zustellanschrift informieren.

12. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Änderungen der Nutzungsbedingungen für das Portal werden der/dem Nutzungsberechtigten zur Kenntnis gebracht. Dies kann schriftlich oder im Rahmen des Portals auch in geschriebener Form geschehen. Änderungen gelten als genehmigt, wenn die/der Nutzungsberechtigte nicht binnen einem Monat nach einer solchen Verständigung schriftlich oder in geschriebener Form widerspricht.
Der Versicherer wird die/den Nutzungsberechtigte:n in der Mitteilung über die Tatsache der Änderung der Nutzungsbedingungen auch darauf aufmerksam machen, dass ihr/sein Stillschweigen nach Ablauf von einem Monat ab Erhalt der Mitteilung als Zustimmung zur Änderung gilt.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt für die gesamte aus der Nutzung der/des Nutzungsberechtigten entstehende Rechtsbeziehung ausschließlich österreichisches Recht unter gleichzeitigem Ausschluss seiner Verweisungsnormen.
Sollten einzelne Teile dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollten diese unvollständig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind so auszulegen oder zu ergänzen, dass der von der/dem Nutzungsberechtigten beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

 

Anhang

§ 5a VersVG
(1) Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherungsnehmers, die gesondert erklärt werden muss. Sie kann von jeder der Vertragsparteien jederzeit widerrufen werden. Auf dieses Recht ist der Versicherungsnehmer vor Einholung seiner Zustimmung hinzuweisen.

(2) Bei Vereinbarung der elektronischen Kommunikation können sich die Vertragsparteien die Schriftform nur für Erklärungen, die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses betreffen, ausbedingen, sofern dies aus Gründen der Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt und für den Versicherungsnehmer nicht gröblich benachteiligend ist. Eine solche Vereinbarung der Schriftform bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherungsnehmers, die gesondert erklärt werden muss. Die Vereinbarung der Schriftform für Rücktrittserklärungen nach § 5c ist unzulässig.

(3) Bei Vereinbarung der elektronischen Kommunikation kann der Versicherer Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheine nach Maßgabe des § 3 Abs. 1, Erklärungen und andere Informationen, der Versicherungsnehmer Erklärungen und andere Informationen elektronisch übermitteln. Die elektronische Übermittlung durch den Versicherer kann auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder über eine Website (Abs. 9) erfolgen, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 128a Abs. 2 Z 1 und Z 2 VAG 2016 erfüllt sind.

(4) Auch bei Vereinbarung der elektronischen Kommunikation haben die Vertragsparteien das Recht, ihre Erklärungen und Informationen auf Papier zu übermitteln. Macht der Versicherer davon oder vom Recht des Widerrufs dieser Vereinbarung Gebrauch, so muss er den Versicherungsnehmer rechtzeitig elektronisch davon verständigen und ihn dabei auf die Rechtsfolgen des § 10 hinweisen.

(5) Hat der Versicherungsnehmer Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheine, Erklärungen oder andere Informationen nur elektronisch erhalten, so ist ihm auf Verlangen unentgeltlich eine Papierfassung zu überlassen. Auf dieses Recht ist der Versicherungsnehmer vor Einholung seiner Zustimmung zur elektronischen Kommunikation hinzuweisen.
(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch Art. 2 Z 4, BGBl. I Nr. 16/2018)

(7) Bei elektronischer Übermittlung von vertragsrelevanten Inhalten ist der Versicherungsnehmer klar und deutlich darauf hinzuweisen, dass die Sendung einen Versicherungsschein oder eine bestimmte andere vertragsrelevante Information betrifft.
(Anm.: Abs. 8 aufgehoben durch Art. 2 Z 5, BGBl. I Nr. 16/2018)

(9) Bei Übermittlung von vertragsrelevanten Inhalten über eine Website muss der Versicherer Versicherungsbedingungen während der gesamten Vertragslaufzeit, Erklärungen und andere Informationen während der Zeit, in der sie bedeutend sind, unverändert auf der bekanntgegebenen Stelle dieser Website dauerhaft zur Abfrage bereitstellen und es dem Versicherungsnehmer auch ermöglichen, die Versicherungsbedingungen dauerhaft zu speichern und laufend wiederzugeben.

(10) Sind die Erfordernisse der Abs. 3 und 9 erfüllt und bei der Übermittlung auch beachtet worden, so wird vermutet, dass die Sendung dem Empfänger elektronisch zugegangen ist.

(11) Die Abs. 1 bis 10 gelten auch für die elektronische Kommunikation zwischen dem Versicherer und einem Versicherten oder einem sonstigen Dritten.

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