Ich will keine Fehler machen. Und wenn doch?

Mit der betrieblichen Absicherung für Unternehmensleiter:innen und Kontrollorgane der DONAU schlafen Sie ruhiger.

Warum die DONAU Directors & Officers Versicherung?

Wer weiß, wie schnell man eine Fehlentscheidung trifft und wie hoch Prozesskosten werden können, will die Directors & Officers Versicherung der DONAU. Auch wenn man nach bestem Wissen und Gewissen handelt, ist ein Fehler rasch passiert. Die DONAU kennt die Gefahrenbereiche für leitende Angestellte und hilft dabei, die Risiken abzudecken. Im Vorfeld, natürlich. So, dass Sie sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

Ihre Vorteile

Die Deckung umfasst Haftpflichtansprüche gegen Unternehmensleiter:innen. Das bedeutet: berechtigte Ansprüche gegen Sie werden von der DONAU Manager-Haftpflichtversicherung erfüllt, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.

Wenn hohe Schadenersatzansprüche gegen mehrere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig geltend gemacht werden, können die Prozesskosten gleich mehrere Millionen betragen.

  • Übernahme der Schadenersatzverpflichtungen

  • Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

  • Übernahme der Kosten eines Strafverfahrens wegen Pflichtverletzung, die einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann (Sublimit)

  • vorbeugende Rechtskosten (Erklärung dazu unter "Ich will Antworten")

  • Nachdeckung für ausgeschiedene Organe (Erklärung dazu unter "Ich will Antworten")

Sie erhalten ein Versicherungsmodell, das auf die Unternehmensgröße und Gesellschaftsform zugeschnitten ist:

  • Absicherung unbekannter Fehler aus der Vergangenheit

  • auch als Unternehmensleiter:in von Tochterunternehmen sind Sie abgesichert

  • Übernahme von Verteidigungskosten bei Exekution zur Sicherstellung und einstweiliger Verfügung

  • Deckung von PR-Kosten: Gedeckt sind Rechts- bzw. Beratungskosten für eine Gegendarstellung und eine:n externen Public-Relations-Berater:in, den die versicherte Person beauftragt, um den Schaden für ihr Ansehen zu mindern, welcher aufgrund von Medienberichten oder anderer öffentlich zugänglicher Informationen Dritter droht oder entstanden ist.

  • u. v. m. 

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Ich will Antworten.

Wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche gestellt werden, deckt die Directors & Officers Versicherung der DONAU berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Sie schützt Sie davor, dass durch einen beruflichen Fehler das eigene Vermögen in Gefahr ist.

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der einem Dritten durch Ihre Fehler (schuldhaftes Verhalten) entsteht. Es handelt sich also weder um einen Sach-, noch um einen Personenschaden.

Sie brauchen diese, wenn Sie zum Beispiel eine berufliche Fehlentscheidung getroffen haben, die finanziellen Schaden verursacht hat. Bedenken Sie, dass solche Schäden schnell in die Millionen gehen können. Nun müssen Sie beweisen, dass Sie nicht schuldhaft gehandelt haben. Auch die Prozesskosten dürfen dabei nicht vergessen werden.

Sie haften persönlich für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen mit Ihrem Privatvermögen und das in unbegrenzter Höhe. Hier geht es um Ihre finanzielle Existenz.

Wichtig ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Sie hängt von der Größe des Unternehmens, dem Umsatz und vielen weiteren Faktoren ab. Ihr:e DONAU-Berater:in schnürt mit Ihnen gemeinsam das richtige Versicherungspaket. Vereinbaren Sie einfach einen Termin telefonisch unter 050 330 330.

Versicherte Personen haben ab dem Eintritt eines der nachfolgend genannten Ereignisse das Recht, eine vorsorgliche Beratung zur Abwehr von Haftpflichtansprüchen, durch eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüfer:in oder sonstigen Sachverständigen vornehmen zu lassen:

  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, das sich auf die Organtätigkeit bezieht,

  • Verweigerung der Entlastung der versicherten Person,

  • vorzeitige Kündigung des Anstellungsvertrages der versicherten Person,

  • Erteilung einer Abmahnung gegenüber einer versicherten Person,

  • Nichterbringung oder Kürzung von vereinbarten Leistungen aus Dienst- oder Anstellungsverträgen gegenüber einer versicherten Person,

  • Bestellung eines Sonderprüfers/einer Sonderprüferin gemäß § 130 Aktiengesetz (AktG) oder vergleichbaren ausländischen Rechtsnormen,

  • schriftliche Ankündigung oder Androhung eines Schadenersatzanspruches,

  • Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs, einer Leistungs- oder Unterlassungsklage gegen Gesellschaften mit einem Streitwert in Höhe von mindestens EUR 250.000,-,

  • Beschluss des Aufsichtsorgans oder der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft, dass ein haftungsrelevantes Verhalten vorliegt oder dass ein:e besondere:r Vertreter:in zur Geltendmachung eines Anspruches gegen eine versicherte Person bestellt wird (insbesondere gemäß § 134 AktG sowie entsprechender ausländischer Rechtsvorschriften),

  • schriftliche Aufforderung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft, einen Anspruch gegen versicherte Personen geltend zu machen oder

  • gerichtlicher Antrag von Aktionären zur Bestellung eines anderen als des satzungsmäßigen Vertreters.

Die Übernahme dieser Kosten erfolgt nur, wenn eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Diese Kosten sind mit einem Sublimit von 30 % der Versicherungssumme des Vertrages, maximal EUR 2 Mio., begrenzt.

Für in Ruhestand getretene oder aus gesundheitlichen Gründen ausgeschiedene versicherte Personen gilt eine unbegrenzte Nachdeckung ab Vertragsbeendigung.

Zweck dieser Seite ist eine kurze und geraffte Information über unser Produkt. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Der Inhalt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche Informationen verweisen wir auf die vollständigen Antragsunterlagen, die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.