Ich will für die Abfertigung meiner Mitarbeiter:innen ansparen.

Das tun Sie mit der Abfertigung.

Warum die Abfertigung ALT?

Für jedes vor dem 1. Jänner 2003 begründete Arbeitsverhältnis wird entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfertigungszahlung fällig. Die Abfertigungsansprüche können durch rechtzeitige Vorsorge in Form einer Rückdeckungsversicherung oder einer Auslagerung der Ansprüche gemäß EStR 2000 RZ 3369a mit regelmäßiger, kalkulierbarer Prämienzahlung an eine Versicherung angespart werden.

Voraussetzungen für die Auszahlung der Abfertigung ALT sind neben des Starts des Arbeitsverhältnisses vor dem 1. Jänner 2003:

  • eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Arbeitgeber:in
  • Hinterlassen von versorgungspflichtigen Hinterbliebenen im Ablebensfall
  • bei Pensionsantritt
  • Liquidation des Betriebs
Ich will Antworten.

Bei Arbeitsverhältnissen, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, wird die Abfertigungszahlung fällig,

  • wenn eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Arbeitgeber:in erfolgt.

  • wenn nach dem Tod versorgungspflichtige Hinterbliebene hinterlassen werden

  • bei Pensionsantritt

  • wenn der Betrieb liquidiert wird.

Ja. Die Abfertigungsansprüche können durch rechtzeitige Vorsorge in Form einer Rückdeckungsversicherung oder einer Auslagerung der Ansprüche gemäß EStR 2000 RZ 3369a mit regelmäßiger, kalkulierbarer Prämienzahlung an eine Versicherung angespart werden.

Die Prämie ist Betriebsausgabe, durch gleichmäßige Aufwandsbelastung sind Ausgaben kalkulierbar. Ich als Arbeitgeber:in sorge dafür vor, dass Liquidität für den Fall der Abfertigungszahlung vorhanden ist. Der Rückdeckungsversicherungsvertrag „gehört“ meinem Unternehmen.

Ich kann als Arbeitgeber:in selbst entscheiden, für welche:n meiner Mitarbeiter:innen ich eine solche Vorsorge treffen möchte.

Die Abfertigung wird mit festen Steuersätzen versteuert. Seit 1.1.1995 gilt hier ein Steuersatz von nur 6% (§ 67 Abs.3 EStG)

Der Anspruch steigt, je länger das Dienstverhältnis gedauert hat und hängt vom Gehalt ab.

  • 3-jährige Dienstzeit: 2 Monatsentgelte

  • 5-jährige Dienstzeit: 3 Monatsentgelte

  • 10-jährige Dienstzeit: 4 Monatsentgelte

  • 15-jährige Dienstzeit: 6 Monatsentgelte

  • 20-jährige Dienstzeit: 9 Monatsentgelte

  • 25-jährige Dienstzeit: 12 Monatsentgelte

Für alle Dienstverhältnisse, die nach dem 1. Jänner 2003 neu abgeschlossen wurden, gilt das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG). 1,53 % des Bruttoentgelts werden vom Arbeitgeber an eine betriebliche Vorsorgekasse bezahlt. Unsere Partnergesellschaft – die VBV Vorsorgekasse AG – managt die „Abfertigung Neu“.

Seit 1. Jänner 2008 gilt die „Abfertigung Neu“ übrigens auch verpflichtend für freie Dienstverträge, die dem ASVG unterliegen, und für Selbstständige, die gemäß GSVG eine Pflichtversicherung in Österreich haben.

Wahlrecht für die „Abfertigung Neu“ haben nur freiberuflich Selbstständige sowie Land- und Forstwirte. Diese können entscheiden, ob sie überhaupt eine Abfertigung wollen.

Zweck dieser Seite ist eine kurze und geraffte Information über unser Produkt. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Der Inhalt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche Informationen verweisen wir auf die vollständigen Antragsunterlagen, die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.