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Sorgen Sie für Ihre Mitarbeiter und deren Angehörige vor
Mit der Zukunftssicherung sind Ausgaben für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen gemeint, die Arbeitnehmer (und deren Angehörige) im Falle von Krankheit, Invalidität, Alter oder Tod absichern.*
Das gilt auch für andere freiwillige soziale Zuwendungen, die der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer aufwendet.
Für den Arbeitgeber steuerfrei
Unter den folgenden Voraussetzungen ist die Zukunftssicherung steuerfrei:
- Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung des Arbeitnehmers dienen
- gültig für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen
- max. 300,- Euro jährlich pro Arbeitnehmer sind erlaubt
Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Neben der Mitarbeitermotivation hat die Zukunftssicherung folgende Vorteile für Sie:
- lohnnebenkostenfrei
- 100 % Betriebsausgabe
- keine Aktivierungspflicht
- Vertrag endet mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters
Die Vorteile für Arbeitnehmer
Für Ihre Mitarbeiter ist die Zukunftssicherung einkommens- und kapitalertragssteuerfrei. Außerdem ergeben sich für Arbeitnehmer folgende Vorteile:
- Möglichkeit des sofortigen Versicherungsschutzes
- sozialversicherungsabgabenfrei (Ausnahme: Bezugsumwandlung)
- unverfallbar (alle Ansprüche sind gesichert)
- Versicherungsprodukte mit speziellen Konditionen
Für nähere Informationen rufen Sie uns einfach unter 050 330 330 an oder kontaktieren Sie unsere Spezialisten!
*Die rechtliche Grundlage ist der § 3 Abs. 1 Zif. 15 lit. a / Einkommenssteuergesetz 1988.