Ich will mein Unternehmen vor den Folgen von Cyberkriminalität schützen.

Die DONAU Cyberversicherung steht Ihnen zur Seite.

Warum die DONAU Cyberversicherung für Geschäftskund:innen?

Wer für die aktuell rasant steigenden Cyberangriffe gewappnet sein will, will die DONAU Cyberversicherung für Geschäftskund:innen. Und bekommt ein Rundum-Service, das weit über eine Versicherung hinausgeht. Professionelles Schadensmanagement im Fall des Falles. 24/7-Soforthilfe durch unsere IT-Expert:innen garantiert.

Ihre Vorteile

Egal, wo der Schaden entsteht, ob in Ihrem Unternehmen oder bei Dritten – er ist gedeckt.

Mit der Cyberversicherung der DONAU können Sie sich im Schadensfall als erste Anlaufstelle an unsere Seviceline 050 330 330 wenden, wo ein Kontakt zu IT-Expert:innen hergestellt wird. So erhalten Sie Sofort-Hilfe, und das 24 Stunden täglich, wenn notwendig sogar vor Ort.

Wir stellen Ihnen Spezialist:innen aus den Bereichen IT, Recht, Krisenmanagement, Marketing und PR zur Seite.

Sie können den Basisschutz durch Bausteine wie Krisen- und PR-Management bei Imageverlust, Kostenersatz bei Betriebsunterbrechung, Hilfe bei Cyber-Erpressung und Medienhaftpflicht sowie Cyberdiebstahl erweitern.

Die DONAU Cyberversicherung für Praxisbetreiber:innen zum Beispiel ist genau auf die Risiken einer Praxis oder auch Gemeinschaftspraxen ausgerichtet.

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Die DONAU Cyberversicherung ist eine Versicherungslösung, die die Folgen von Cyberattacken im Rahmen der Versicherungssumme abdeckt und ein professionelles Schadensmanagement inkl. speziellem Maßnahmenplan im Fall der Fälle bietet.

Der Basisschutz der DONAU Cyberversicherung für Geschäftskund:innen deckt Schäden im Unternehmen (Eigenschaden) und Schäden bei Dritten (z. B. Lieferanten, Kunden).

Versicherte Ereignisse sind beispielsweise eingeschleuste Schadprogramme oder rechtswidrige Hackerangriffe. Folgende Schäden können dadurch entstehen:

  • Datenschutzverletzungen

  • Zahlungssysteme fallen aus (PCI-DSS)

  • Daten werden beschädigt oder gehen verloren

  • Schadenersatzforderungen wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht

  • Ihre Programme richten durch infizierte Software an fremden Servern oder Netzwerken Schaden an

  • Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung der Computersysteme (z. B. Fehlprogrammierung durch eine:n Mitarbeiter:in, Installation von nicht freigegebenen Updates)

Ja. Sie können diesen um folgende Bausteine erweitern:

  • Krisen- und PR-Management

  • Leistung bei Betriebsunterbrechung von mehr als zwölf Stunden

  • Support bei Erpressung

  • Medienhaftpflicht (Kostenübernahme für die Prüfung und die Abwehr von Ansprüchen Dritter inklusive Anwalts- und Gerichtskosten)

  • Cyber-Betrug und Cyber-Diebstahl

  • Outsourcing-Dienstleistungen  (subsidiär)*


* Outsourcing-Dienstleistungen sind Dienstleistungen durch IT-Dienstleister:innen, die vom Versicherungsnehmer / der Versicherungsnehmerin durch einen schriftlichen Vertrag beauftragt werden. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadensereignisse, die auf den Computersystemen der Outsourcing-Dienstleister:innen eingetreten sind. Jedoch nur insoweit, als hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Solche Schadensereignisse werden so behandelt, als wären sie bei dem/der Versicherungsnehmer:in eingetreten. Kein Versicherungsschutz besteht für den/die Outsourcing-Dienstleister:in selbst, er/sie bräuchte einen eigenen Versicherungsschutz.  
 

Ja, einen Leitfaden für den Cyber-Schadensfall finden Sie in unserem Folder. Wenden Sie  sich aber im Schadensfall, auch im Zweifelsfall, immer an die DONAU 24/7-Serviceline unter 050 330 330 und bewahren Sie in jedem Fall Ruhe.

  • Verwenden Sie zur Kontaktaufnahme in keinem Fall Endgeräte, die betroffen sind oder gehackt wurden.

  • Lassen Sie die IT-Systeme unbedingt eingeschaltet!

  • Versuchen Sie nicht, etwas eigenmächtig zu reparieren oder wiederherzustellen.

Zweck dieser Seite ist eine kurze und geraffte Information über unser Produkt. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Der Inhalt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche Informationen verweisen wir auf die vollständigen Antragsunterlagen, die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.