Ich will meine Mitarbeiter:innen und deren Angehörige absichern.

Mit der Zukunftssicherung der DONAU sorgen Sie dafür.

Warum eine DONAU Zukunftssicherung?

Wer für die Zukunft seiner Mitarbeiter:innen vorsorgen will, für den ist die Zukunftssicherung der DONAU ideal. Damit sichert man seine Mitarbeiter:innen bei Alter, Krankheit, Invalidität oder Tod ab.*

*Die rechtliche Grundlage ist der § 3 Abs. 1 Zif. 15 lit. a / Einkommenssteuergesetz 1988.

Ihre Vorteile

Die Zukunftssicherung für Ihre Mitarbeiter:innen ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:

  • Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung des/der Arbeitnehmer:in dienen

  • Gültig für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte, objektive Gruppen

  • Max. EUR 300,- jährlich pro Arbeitnehmer:in sind erlaubt

Sie bezahlen die Prämie, die Leistung geht direkt an den/die Mitarbeiter:in.

Die Zukunftssicherung für Ihre Mitarbeiter:innen gilt zu 100 % als Betriebsausgabe.

Für die Zukunftssicherung für Ihre Mitarbeiter:innen besteht keine Aktivierungspflicht.

  • Möglichkeit des sofortigen Versicherungsschutzes – auch für Hinterbliebene

  • Einkommenssteuerfrei

  • Sozialversicherungsabgabenfrei (Ausnahme: Bezugsumwandlung)

  • Unverfallbar (alle Ansprüche sind gesichert)

  • Versicherungsprodukte mit speziellen Konditionen

Ich will Informationen zur Zukunftssicherung der DONAU anfordern:

Ich will Antworten.

Sie ist 100 % lohnnebenkostenfrei. Die Prämienzahlung übernimmt der/die Arbeitgeber:in. Die Leistung geht direkt an den/die Arbeitnehmer:in, und das steuerfrei.

Die Zukunftssicherung ist für alle Arbeitnehmer:innen eines Unternehmens oder objektiv definierte Gruppen möglich.

Sie ist einkommenssteuerfrei, sozialversicherungsabgabenfrei (Ausnahme: Bezugsumwandlung) und unverfallbar. Weiters haben Sie die Möglichkeit des sofortigen Versicherungsschutzes, auch für Hinterbliebene.

Sie ist lohnnebenkostenfrei, gilt zu 100 % als Betriebsausgabe, es besteht keine Aktivierungspflicht und der Vertrag endet mit dem Ausscheiden des/der Mitarbeiter:in.

Ja. Sie können diese Sozialleistung auch nur einer objektiv definierten Gruppe von Arbeitnehmer:innen zukommen lassen.

Zweck dieser Seite ist eine kurze und geraffte Information über unser Produkt. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Der Inhalt wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche Informationen verweisen wir auf die vollständigen Antragsunterlagen, die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.