Die Zukunftssicherung für Ihre Mitarbeiter:innen ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:
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Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung des/der Arbeitnehmer:in dienen
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Gültig für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte, objektive Gruppen
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Max. EUR 300,- jährlich pro Arbeitnehmer:in sind erlaubt