FAQs zu unseren Versicherungen

Die DONAU Versicherung bietet Ihnen auch in diesen Zeiten Schutz und Sicherheit. Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu unseren Services und Leistungen.

Diese Fragen von Kunden haben uns erreicht

Viele Kunden haben uns in den letzten Wochen angerufen oder uns geschrieben. Wir teilen gerne mit Ihnen häufige Fragen. Sollten Sie zusätzliche Fragen haben, kontaktieren Sie gerne Ihren Berater oder melden Sie sich bei unserer Serviceline unter 050 330 330 oder donau@donauversicherung.at
 

Kann ich aktuell Versicherungen abschließen?

Wir nehmen die von der Bundesregierung verfügten Maßnahmen sehr ernst um Ihre Gesundheit und die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen bestmöglich zu schützen. Daher kommt es zu Einschränkungen in unserem persönlichen Kundenverkehr mit Ihnen. Wir stehen Ihnen telefonisch und per Email für Ihre Versicherungsthemen zur Verfügung. Unsere 600 Beraterinnen und Berater in ganz Österreich sind es gewohnt, mobil zu arbeiten. Ausgerüstet mit der entsprechenden technischen Ausstattung können unsere MitarbeiterInnen auch von zu Hause arbeiten und Sie zu Ihrem Versicherungsbedarf beraten, servicieren und Verträge abschließen. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!


Wie kann ich einen Schaden melden?

Für die Meldung eines Schadens steht Ihnen unser online-Service auf unserer Webseite zur Verfügung.
Kfz- und Sachschäden können Sie auch an schaden@donauversicherung.at richten. Alternativ wenden Sie sich gerne unter +43 50 330 330 oder donau@donauversicherung.at an unsere Serviceline oder natürlich an Ihren Berater.

Welche Versicherungen leisten bei einer Corona-Erkrankung?

Die Gesundheitsvorsorge, also Krankenversicherung. Wenn ein Kunde der DONAU Versicherung an COVID19 erkrankt, stehen ihm die gewohnten Leistungen aus der Sonderklasseversicherung bei einem notwendigen stationären Aufenthalt zur Verfügung, sofern das Spitalsystem in Österreich diese Leistungen in der Situation noch zu erbringen in der Lage ist. Auch die Privatarztversicherung leistet entsprechend wenn Sie einen Privatarzt konsultieren können und refundiert die Kosten gemäß der tariflichen Vereinbarung. Bei Verdacht auf eine COVID-19-INFEKTION, sollten Sie keinen Privatarzt aufsuchen, sondern die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren.


Die Auslandsreise-Krankenversicherung. Reisen Sie in Gebiete, für die bereits eine Reisewarnung besteht, tun Sie dies auf eigene Gefahr. Kosten, die aufgrund einer COVID-19-Infektion entstehen, werden bei einer reinen Auslandsreisekrankenversicherung nicht übernommen.

Wird die Reisewarnung erst ausgesprochen, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Eine endgültige Deckungszusage erhalten Sie, nachdem der Versicherungsfall geprüft wurde.


Krankenhaus-Taggeldversicherung. Wird hier bei Quarantäne geleistet?
Bei einer Quarantäne handelt es sich um keinen Krankenhaus-Aufenthalt, wodurch kein Leistungsanspruch besteht. Sollte allerdings ein Aufenthalt im Krankenhaus auf Grund von Corona notwendig sein, wird auch das vereinbarte Taggeld ausbezahlt.


Arbeiten im Home Office – Ist der Firmenlaptop versichert?
Firmenlaptops sind bei der DONAU in der Betriebsgesamtversicherung (je nach Variante bis 5, 10 oder 15 % der Inhaltsversicherungssumme) und in der Betriebsallrisk-Versicherung, im Rahmen der kaufmännisch/technischen Betriebseinrichtung innerhalb Österreichs am Wohnort des Mitarbeiters versichert. Die Versicherungsdeckung umfasst die im Firmenvertrag abgeschlossenen Gefahren (z.B. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl). Es gilt auch hier ein Mindestmaß an Sicherheit – d.h. beim Verlassen der Wohnung muss die Türe zugesperrt werden und die Fenster müssen geschlossen sein. Hat das Unternehmen eine DONAU Elektronikversicherung für bewegliche elektronische Geräte abgeschlossen, sind die firmeneigenen Laptops z.B. auch auf Transporten innerhalb Europas versichert.