Freier Dienstleistungsverkehr Italien

Wichtige Informationen

Im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union können Versicherungslösungen der DONAU Versicherung auch von Kundinnen und Kunden in Italien abgeschlossen werden. Für den Abschluss eines Versicherungsvertrages wird die deutsche Sprache vereinbart. Sämtliche Unterlagen zur jeweils angebotenen Versicherung stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

Die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group ist ein österreichisches Versicherungsunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und der Vienna Insurance Group zugehörig, mit Geschäftssitz und Hauptniederlassung am Schottenring 15 in 1010 Wien (Österreich), Telefonnr. + 43 (0) 5033070000, Telefax: +43 (0) 503309970000, Internetseite: www.donauversicherung.at, E-Mail: donau@donauversicherung.at

Der Versicherer ist beim Handelsgericht Wien in das Firmenbuch unter 32002m eingetragen und übt die Versicherungstätigkeit aufgrund der von der zuständigen österreichischen Aufsichtsbehörde (Finanzmarktaufsicht „FMA“) erteilten Konzession aus. Der Versicherer untersteht der Kontrolle der vorgenannten FMA. In Italien ist die DONAU Versicherung zur Ausübung der Versicherungstätigkeit im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gemäß Artikel 24 Legislativdekret vom 7. September 2005 („Versicherungskodex“) zugelassen und im Register der Versicherungsunternehmen beim IVASS unter der Nummer II.00750 eingetragen. Den Eintrag des Versicherungsunternehmens können Sie auch hier überprüfen.

Wie kann ich Beschwerden einreichen und Streitigkeiten beilegen?

An das Versicherungsunternehmen
Eventuelle Beschwerden, die das Vertragsverhältnis oder die Schadensabwicklung betreffen, können dem Versicherer schriftlich an die folgende Adresse übermittelt werden: 

DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group 
Beschwerde-Servicestelle
Schlossergasse 1, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 50 330 70180
Fax: +43 50 330 99 72015
E-Mail: tirolvertrag@donauversicherung.at    
Die gesetzlich vorgesehene Antwortfrist auf Beschwerden beträgt 45 Tage.
 
An das IVASS
Im Falle einer unzureichenden oder verspäteten Antwort ist es möglich sich an das IVASS, Via del Quirinale, 21 – 00187 Roma, fax 06.42133206, pec: ivass@pec.ivass.it. Info auf: www.ivass.it, zu wenden.
 
In Österreich ist die Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA) auch zugleich die zuständige Beschwerdebehörde für den Versicherungssektor. Beschwerden können daher auch direkt per Fax oder auf dem Postweg an folgende Anschrift gesendet werden:
Finanzmarkaufsicht 
Beschwerdewesen
Otto-Wagner-Platz 5
A-1090 Vienna (Austria)
Fax: 0043 1 249 59 5199 
Auf der folgenden Internet-Seite der Finanzmarktaufsicht finden sich nähere Hinweise zur Übermittlung von Beschwerden: https://www.fma.gv.at/beschwerden-ueber-beaufsichtigte-unternehmen-einbringen/beschwerden/

Vor Anrufung der Gerichte ist es möglich, in einigen Fällen notwendig, sich folgender alternativer Verfahren zur Streitbeilegung zu bedienen.

Mediation
Sich an eine Mediationsstelle wenden, die im Verzeichnis des Justizministeriums, einsehbar auf der Seite www.giustizia.it, eingetragen ist (Gesetz vom 09/08/2013, Nr. 98)

Begleitete Verhandlung mit Rechtsbeistand
Auf Antrag des eigenen Anwalts an das Unternehmen

Andere alternative Prozeduren zur Streitbeilegung
Für etwaige Streitigkeiten betreffend die Höhe des Schadens oder die nötigen Reparaturkosten kann ein Schiedsgericht mit drei Sachverständigen (je einer pro Partei eingesetzt und der Dritte im Einvernehmen bestimmt) hinzugezogen werden. Sollte über die Ernennung des Obmanns kein Einvernehmen hergestellt werden können, kann auch der Präsident des Gerichtes, das seinen Sitz im zuständigen Gerichtsbarkeitsbereich des Versicherungsnehmers hat, befragt werden.
 
Zur Regelung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten oder Streitigkeiten zwischen einem Versicherungsnehmer, der Bürger eines Mitgliedstaates ist, und einem Unternehmen, welches seinen Firmensitz in einem anderen Mitgliedsstaat hat, darf der in Italien ansässige Beschwerdeführer wie folgt Beschwerde führen:

  • beim IVASS, das die Beschwerde auf außergerichtlichem Wege an die zuständigen ausländischen Behörden weiterleitet und den Beschwerdeführer darüber und in Folge auch über die Antwort informiert;

  • direkt bei den zuständigen ausländischen Behörden des Mitgliedsstaates oder des dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) zugehörigen Staates, wo das Versicherungsunternehmen seinen Sitz hat, um dort das FIN-NET Verfahren zu starten (ein Netz der Zusammenarbeit von nationalen Einrichtungen). Siehe dazu die Internetseite http://www.ec.europa.eu/fin-net.