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Rechtsschutzlexikon

Privat- und Berufsbereich:

Sie und Ihre Familie genießen Versicherungsschutz sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen - auch im Rahmen einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator. Versichert sind auch Ereignisse, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit eintreten.

  • Beispiele:
    Sie werden als Radfahrer von einem Auto niedergestoßen. Handwerker beschädigen bei Reparaturarbeiten in Ihrer Wohnung ein wertvolles Möbelstück.
    Sie sollen bestraft werden, weil Ihr Hund jemanden gebissen hat. Sie verletzen bei einem Arbeitsunfall einen Kollegen. Es wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen eingeleitet.

Fahrzeug-Rechtsschutz:

Die Donau übernimmt die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wurde und/oder Insassen verletzt wurden. Mitversichert sind auch die Kosten für eine Mediation durch einen eingetragenen Mediator.

Wenn es zu einem Strafverfahren gegen den Lenker kommt, übernimmt die Donau die dabei entstehenden Kosten. Bei staatsanwaltlichen Diversionsmaßnahmen nach §§ 90a StPO werden auch die notwendigen Kosten anwaltlicher Beratungs- und Vertretungshandlungen sowie ein allfälliger Pauschalkostenbeitrag übernommen.

Die Donau vergütet auch die Kosten für die Vertretung im Verfahren wegen Entziehung oder Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung. Ebenfalls eingeschlossen ist die Rechtsvertretung im Verfahren zur Wiederausfolgung des Führerscheines.

Versichert sind wahlweise ein bestimmt bezeichnetes mehrspuriges KFZ oder alle einspurigen KFZ und Anhänger.

  • Beispiele:
    Ihr Fahrzeug wir bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt den Schaden nicht.
    Sie verletzen bei einem Motorradunfall einen Passanten und werden wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz:

Erweitert den Versicherungsschutz auf Verträge über Kauf, Verkauf, Tausch, Finanzierung, Leihe, Miete, Verwahrung und Reparatur des auch sonst rechtsschutzversicherten Fahrzeuges einschließlich Ersatzteile und Zubehör.

  • Beispiele:
    Ein schriftlicher Kaufvertrag über einen PKW (gebraucht / neu) wird durch den Händler in einigen Punkten nicht eingehalten. Eine Werkstätte verrechnet Ihnen Ersatzteile, welche nicht eingebaut wurden.

Lenker-Rechtsschutz:

Dieser Rechtsschutz kommt Ihnen zugute, wenn Sie als Lenker eines fremden Fahrzeuges einen Schaden erleiden. Der Versicherungsschutz deckt sich grundsätzlich mit dem Fahrzeug-Rechtsschutz, bezieht sich aber nur auf Ihre persönlichen Ersatzansprüche bzw. Ihre Strafverteidigung. Schäden an dem von Ihnen gelenkten Fahrzeug sind von diesem Schutz nicht erfasst.

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz:

Die Donau übernimmt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus einem Arbeits- oder Lehrverhältnis vor einem Arbeitsgericht.

  • Beispiele:
    Sie müssen sich gegen die völlig unbegründete fristlose Entlassung zur Wehr setzen. Der Arbeitgeber Ihres Ehepartners/Lebensgefährten weigert sich, Urlaubstage gutzuschreiben, nachdem sich dieser während des Urlaubes in stationärem Krankenhausaufenthalt befunden hat.

Sozialversicherungs-Rechtsschutz:

Die Donau übernimmt die Kosten in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern sowie wegen Feststellung der Sozialversicherungspflicht, der Sozialversicherungsberechtigung, des Beginnes und Endes der Versicherung sowie wegen Streitigkeiten über Beitragszahlungen und Zuschläge.

  • Beispiele:
    Die Pensionsversicherungsanstalt anerkennt Ihre Alterspension nicht in zustehender Höhe. Die Unfallversicherungsanstalt anerkennt einen Unfall nicht als Arbeitsunfall, weil Sie angeblich geringfügig vom kürzesten Heimweg abgewichen sind.

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Privatbereich:

Sie wollen Ansprüche geltend machen oder abwehren, die aus Verträgen des täglichen Lebens stammen und bewegliche Sachen betreffen. Die Donau übernimmt die bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen entstehenden Kosten - auch im Rahmen einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator.

  • Beispiele:
    Ihre Küche wird nicht wie vereinbart geliefert und der Tischler bzw. Händler anerkennt Ihre Reklamation nicht an. Obwohl die beim Ankauf einer Ware vereinbarten Raten pünktlich und voll bezahlt wurden, wird dennoch durch das Versandhaus ein Restbetrag eingeklagt.

Beratungs-Rechtsschutz:

Sie wollen durch einen Anwalt oder Notar in Rechtsfragen Rat holen. Die Donau stellt Ihnen einen Spezialisten dafür zur Verfügung.

  • Beispiele:
    Welche Möglichkeiten einer Testamentserrichtung gibt es in Österreich? Wie kann man sich gegen unlautere Machenschaften von Kreditvermittlern schützen? Wie können Sie einen Kauf rückgängig machen?

Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete:

Sie sind Mieter, Pächter oder Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstückes. Die Donau übernimmt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus Miet- oder Pachtverträgen sowie aus dinglichen Rechten (z.B. Eigentum, Wohnungseigentum, Besitz, Dienstbarkeit etc.). Mitversichert sind auch die Kosten für eine Mediation durch einen eingetragenen Mediator. Kein Versicherungsschutz besteht für Sie als Vermieter und Verpächter.

  • Beispiele:
    Es entsteht ein Streit mit Ihrem Nachbarn über die Haltung von Hunden bzw. die Lärmbelästigung durch das Rasenmähen. Ihnen erscheint die Heizkostenabrechnung zu hoch und Sie möchten diese überprüfen lassen.

Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht:

Für Streitigkeiten aus dem Bereich der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechts, des Vormundschafts- und Sachwalterrechts sowie aus dem Erbrecht übernimmt die Donau die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen. In Ehescheidungssachen besteht kein Versicherungsschutz.

  • Beispiele:
    Nach einem Erbfall entstehen Streitigkeiten über die Auslegung eines Testamentes. Ihr Kind aus erster Ehe verlangt erhöhten Unterhalt.

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