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StarPension

Flexibel und angepasst an Ihren Lebenszyklus - gegen laufende oder einmalige Prämie - mit überzeugenden Vorteilen!

  • hohe Sicherheit durch strenge gesetzliche Veranlagungsvorschriften
  • Pensionen sind bis zur Höhe der eingezahlten Beiträge einkommensteuerbefreit
  • Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Lebenslange Zahlung einer garantierten Pension
  • bei Ableben während der Ansparzeit Prämienrückzahlung
    (inkl. Gewinnanteile)
  • Bei Ableben während der Pension Rückzahlung des unverbrauchten Kapitals - jeweils an Begünstigte
  • auf Wunsch kann statt der Pension das Kapital ausgezahlt werden

PensionsÜberbrückung statt Warten auf die "Staats"Pension

Mit Einführung des Pensionskorridors, dem Herzstück der Pensionsreform 2005, können alle Österreicher wählen, wann Sie zwischen dem 62. und dem 68. Lebensjahr in "Staats"Pension gehen möchten. Allerdings: Wer vor 65 gehen möchte, muss mit deutlich weniger Rente auskommen und Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr in Kauf nehmen. Das sind bei einem Pensionsantritt mit 62 Jahren immerhin 12,6 Prozent Abschlag.

Mit dem neuen Pensionsbridging-Modell gehen Donau Kunden früher in Pension!

Mit dem PensionsÜberbrückungsmodell der Donau, der StarPension, bestimmen SIE die Pensionshöhe und vor allem Zeitpunkt des Antritts selbst - und genießen schon früher die "goldenen" Jahre.
Nur bei der Donau: Ihr Pensionstermin ist flexibel! Starten Sie jetzt - wenn Sie später innerhalb von 5 Jahren vor dem vereinbarten Termin in Pension gehen wollen, steht Ihnen das bis dahin angesparte Pensionskapital voll zur Verfügung.

Die Pensionsreform 2005

... sieht für Männer unter 50 und Frauen unter 37 ein einheitliches Pensionsalter von 65 Jahren vor.
Ein sogenannter "Pensionskorridor" ermöglicht es, die staatliche Pension auch schon früher, mit 62 - oder später, mit 68 - zu beziehen. Allerdings: wer vor 65 gehen möchte muss mit deutlich weniger Pension auskommen als bisher!

Für Frauen über 37 und Männer über 50 gelten für das Pensions- bzw. Frühpensions-Alter Übergangsregelungen - und zwar ein Mischsystem, die "Parallelrechnung": Bei Pensionsantritt wird die Pension nach dem alten und nach dem neuen System berechnet und im Verhältnis der jeweiligen Versicherungsjahre aufgeteilt.

Für alle, die ab 2005 erstmals sozialversichert sind, wird die Pension nur nach dem neuen System berechnet. Das System ist gerecht, weil es für alle gilt - bedeutet jedoch auch beachtliche Kürzungen gegenüber den bisherigen Pensionsleistungen, da auch alle schlechteren Einkommensperioden berücksichtigt werden.

Mit einer StarPension von der Donau können Sie jeder Pensionsreform trotzen, finanziell unabhängig bleiben - und früher "aussteigen", um das Leben so richtig zu genießen!

Ihr Donau-Berater unterstützt Sie gerne!

 

 

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