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Grüne Karte - Information

Innerhalb der EU sollte das Kfz-Kennzeichen als Nachweis eines bestehenden Haftpflichtversicherungsschutzes eigentlich ausreichen. In vielen Ländern schaut die Praxis leider anders aus.

Wo die Grüne Karte mitgenommen werden muss

Reisende sollten die Grüne Karte vor allem nach Italien mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme laut österreichischem Versicherungsverband in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Moldawien, Serbien und Montenegro, Rumänien, Ukraine und Weißrussland.

Seit dem EU-Beitritt ist die verpflichtende Mitnahme in die baltischen Länder Estland, Lettland, Litauen, Malta sowie auch nach Polen gefallen.

Die "Kleine Grüne Karte" ist bei der eigenen Haftpflichtversicherung kostenlos erhältlich.

Für die Türkei, Tunesien, Iran, Israel und Marokko muss eine eigene Grüne Karte ("Große Grüne Karte") von der Versicherung ausgestellt werden. Bei dieser Großen Grünen Karte muss das Ländersymbol für das Land, in das eingereist wird, offen sein.

Die jeweilige Prämie für die "Große Grüne Karte" erfragen Sie bitte bei Ihrem Donau-Berater!

Achtung bei der Türkei:

Es wird beim Ländersymbol für die Türkei "TR" nicht zwischen dem europäischen und dem asiatischen Teil der Türkei unterschieden. Sobald man in die Türkei einreist, muss an der Grenze die Große Grüne Karte vorgewiesen werden.

Wird die Karte vergessen oder ist das Ländersymbol nicht offen, muss man bei der Einreise in das jeweilige Zielland eine Grenzversicherung abschließen.


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