Bei einem Neuwagen
- Besitznachweis (Kaufvertrag, etc.)
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigung
- Lichtbildausweis
- Benützungsüberlassungserklärung (bei Leasingfahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung
Bei einem Gebrauchtwagen:
- Besitznachweis (Kaufvertrag, Leasing, etc.)
- Typenschein / Abmeldebestätigung bzw. Einzelgenehmigung
- Prüfgutachten §57a
- Lichtbildausweis
- Benützungsüberlassungserklärung (bei Leasingfahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung
Wenn das Kfz auf eine Firma angemeldet wird:
- Gewerbeschein / Firmenbuchauszug
- Vollmacht (bei Anmeldung durch Dritten)