Wer seine Mitarbeiter mit finanziellen Zuwendungen motivieren will, muss feststellen, dass Finanzamt und Sozialversicherung kräftig mitnaschen.
Die Zukunftsicherung (§3 Abs. 1 Z 15 EStG) ist im Vergleich zu Lohnerhöhungen eine vorteilhafte Motivationsstrategie, da für die Unternehmen weniger Kosten anfallen.
Mitarbeiter genießen darüber hinaus Steuervorteile und können wählen, ob sie die Zuwendung als lebenslange Privatpension oder als einmaliges Kapital ausbezahlt haben möchten. Zahlungen von bis zu EUR 300,- pro Arbeitnehmer und Jahr sind als Betriebsaufwand in voller Höhe steuerlich absetzbar. Das ist die einfachste Form der betrieblichen Vorsorge – und gerade deswegen attraktiv.
Die wichtigsten Vorteile für den Unternehmer auf einen Blick:
Die wichtigsten Vorteile für die Mitarbeiter in Kürze: