Für alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, gilt das System „Abfertigung Alt“. Je nach Dauer der Firmenzugehörigkeit ergibt sich ein unterschiedlicher Abfertigungsanspruch. Das Unternehmen ist verpflichtet, diese Abfertigung an den Arbeitnehmer zu bezahlen. Bei Selbstkündigung des Arbeitnehmers entfällt die Verpflichtung zur Abfertigungszahlung.
Hohe Zahlungen an scheidende Mitarbeiter können beträchtliche Liquiditätsengpässe für das Unternehmen zur Folge haben.

Die Abfertigungs-Vorsorge der Donau Versicherung ermöglicht gleichmäßiges Ansparen mit kalkulierbaren Versicherungsprämien. Das schützt Ihr Firmenkapital vor hohen Vermögensminderungen und erhält die Zahlungsfähigkeit.
1. Auslagerung: Die Abfertigungsansprüche werden mit der Bezahlung der Prämie in eine Direktversicherung mit unwiderruflicher Zweckwidmung ausgelagert.
2. Abfertigungsrückdeckungsversicherung: Auf Basis der künftigen Abfertigungsansprüche und der jeweiligen individuellen Leistung im Todesfall errechnen wir die Beiträge für Ihr Unternehmen.