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    Abfertigung NEU

    Für alle Dienstverhältnisse, die nach dem 1. Jänner 2003 neu abgeschlossen werden, gilt das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG). 1,53 % des Bruttoentgeltes werden vom Arbeitgeber an eine Betriebliche Vorsorgekasse einbezahlt.

    Unsere Partnergesellschaft - die VBV Vorsorgekasse AG - managt die „Abfertigung Neu".

    Zusätzlich gilt per 1. Jänner 2008 die “Abfertigung Neu“ verpflichtend für

    • freie Dienstverträge, die dem ASVG unterliegen und
    • Selbständige, die gemäß GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind

    Ein Wahlrecht für die „Abfertigung Neu“ gilt für freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte.

    Damit wird es zukünftig für alle Menschen, die im Berufsleben stehen, eine betriebliche Vorsorge geben!


    Die Donau Versicherung und ihr Partner stehen Ihnen als kompetente Ansprechstellen in allen Fragen der Abfertigungsvorsorge zur Verfügung.


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