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Unfall

Das Leben genießen
heißt auch, Risiko in Kauf nehmen. Diese Gefahren sind für jeden von uns situationsabhängig und ändern sich mit jeder Lebensphase. Wer sein Leben bewusst gestaltet, sorgt rechtzeitig vor, damit die Lebensfreude im Ernstfall nicht getrübt wird.

Drei Viertel aller Unfälle passieren in der Freizeit und sind von der Sozialversicherung nicht gedeckt. Dazu gehören sämtliche Unfälle in der Wohnung oder im Haus, beim Sport, bei der Gartenarbeit, beim Heimwerken oder im Urlaub.

Mit der SicherDurchsLeben-Unfallversicherung der Donau haben Sie in jeder Lebensphase einen verlässlichen Begleiter.

Versicherungsschutz nach Maß
Unsere Unfallversicherung schützt Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen. Stellen Sie sich unsere Leistungen genau so zusammen, wie Sie von Ihnen benötigt werden und entscheiden Sie sich für den Versicherungsschutz, der Ihrer Lebenssituation entspricht.

Die Invaliditätsleistung ist das Kernstück der privaten Unfallversicherung.
Wenn als Folge eines Unfalles Ihre körperliche Leistungsfähigkeit dauernd beeinträchtigt wird (Invalidität), zahlen wir entsprechend dem Grad der dauernden Beeinträchtigung die dafür vereinbarte Versicherungssumme aus.
 

Bei der Donau sind zusätzlich mitversichert:

  • Ertrinken
  • Verbrennungen, Verbrühungen, Einwirkungen von Blitzschlag oder elektrischem Strom
  • Einatmen von Gasen oder Dämpfen, Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen, es sei denn, daß diese Einwirkungen allmählich erfolgen
  • Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln infolge plötzlicher Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf
  • Unfälle infolge Bewußtseinsstörungen, außer wenn eine wesentliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamente vorliegt.
  • Bei Unfällen in Folge eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles
  • Kinderlähmung
  • Bei durch Zeckenbiss übertragener FSME sowie Lyme-Borreliose
  • Nahrungsmittelvergiftung
  • Verschlucken von festen Gegenständen
  • Rettung von Menschenleben
  • Bewusstseinstörungen
  • Impffolgeschäden
  • Infektionskrankheiten infolge Hautverletzungen von Tieren, Schlangenbissen oder Insektenstichen

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