Zukunftssicherung
Die rechtliche Grundlage ist der § 3 Abs. 1 Zif. 15 lit. a / Einkommenssteuergesetz 1988.
Unter Zukunftssicherung sind Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen zu verstehen, die dazu dienen, Arbeitnehmer ... oder diesen nahe stehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers abzusichern.
Das gilt auch für andere freiwillige soziale Zuwendungen, die der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer aufwendet.
Diese Steuerfreiheit ist gegeben unter den folgenden Voraussetzungen:
- Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung des Arbeitnehmers dienen
- Geltung für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen
- max. Euro 300,00 jährlich pro Arbeitnehmer sind erlaubt
Ihre Vorteile auf einen Blick.
- Für alle Arbeitnehmer eines Unternehmens oder objektiv definierte Gruppen möglich
- Tarifabhängig: Laufzeit bis zum gesetzlichen Pensionsalter oder Mindestlaufzeit 15 Jahre
Aus der Sicht des Unternehmers:
- Mitarbeitermotivation
- Lohnnebenkostenfrei
- 100% Betriebsausgabe
- Keine Aktivierungspflicht
- Vertrag endet mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters
Aus der Sicht des Arbeitnehmers:
- Möglichkeit des sofortigen Versicherungsschutzes
- Einkommensteuerfrei
- Sozialversicherungsabgabenfrei Ausnahme: Bezugsumwandlung
- Kapitalertragssteuerfrei
- Unverfallbar (alle Ansprüche sind gesichert)
- Versicherungsprodukte mit speziellen Konditionen
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