Für alle Dienstverhältnisse, die nach dem 1. Jänner 2003 neu abgeschlossen wurden, gilt das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG). 1,53 % des Bruttoentgelts werden vom Arbeitgeber an eine betriebliche Vorsorgekasse bezahlt. Unsere Partnergesellschaft – die VBV Vorsorgekasse AG – managt die „Abfertigung Neu“.
Seit 1. Jänner 2008 gilt die „Abfertigung Neu“ übrigens auch verpflichtend für freie Dienstverträge, die dem ASVG unterliegen, und für Selbstständige, die gemäß GSVG eine Pflichtversicherung in Österreich haben.
Wahlrecht für die „Abfertigung Neu“ haben nur freiberuflich Selbstständige sowie Land- und Forstwirte. Diese können entscheiden, ob sie überhaupt eine Abfertigung wollen.